Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag für eine umwelt- und klimaschonende Mobilität. Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine Vorlage, die Grundsätze zur Elektromobilität in der Stadt Schaffhausen und Massnahmen zur Erhöhung des Anteils elektrisch betriebener Fahrzeuge aufzeigt. Für die Finanzierung von öffentlich zugänglichen Ladestationen im Rahmen eines Pilotprojekts beantragt der Stadtrat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 300’000 Franken.
Neben Bund und Kantonen sind auch Städte und Gemeinden aufgefordert, den Übergang von fossil betriebener hin zur energieeffizienten und klimaschonenden Mobilität mitzugestalten. Der motorisierte Strassenverkehr ist in der Schweiz für 30 bis 40 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. Die Stadt Schaffhausen hat die Chancen der Elektromobilität erkannt und will diese zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele nutzen. Bereits in den Legislaturzielen von 2017 bis 2020 hat der Stadtrat festgehalten, dass er die Chancen der Elektromobilität verstärkt nutzen will. Mit der Überweisung des Postulats Urs Tanner «Förderung der Elektromobilität» hat der Grosse Stadtrat dieses Ziel bekräftigt. Die Verkehrsbetriebe Schaffhausen (vbsh) setzen bereits auf Elektrobusse und planen, bis 2027 die komplette Stadtbus-Flotte umzustellen. Als wichtiger Schritt für einen ressourcenschonenden Verkehr wurde die Förderung der E-Mobilität auch in der «Smart City Strategie» verankert.
Vorteile der Elektromobilität
Die Elektromobilität wird in den nächsten Jahren stark zunehmen. Die Vorteile gehen über den Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele hinaus und sind vielfältig: Elektrofahrzeuge sind im Betrieb abgasfrei, energieeffizient und lärmarm. Sie bieten die Möglichkeit, auch im Individualverkehr erneuerbare Energieträger aus lokalen Quellen zu nutzen. Damit der Wandel schneller vorangeht, die Stadt Schaffhausen von den Vorteilen profitieren und sich als fortschrittlicher Standort positionieren kann, beabsichtigt der Stadtrat die Elektromobilität mit gezielten Massnahmen zu fördern. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der lokal verfügbaren Wasserkraft und Sonnenenergie sowie den damit verbundenen wirtschaftlichen, klima- und umweltrelevanten Vorteilen. Der Betrieb mit erneuerbaren Energien ist eine Grundvoraussetzung, damit die Elektromobilität ihre Vorteile gegenüber anderen Technologien ausspielen kann.
Der Stadtrat hat in einem ersten Schritt generelle Zielsetzungen und Rahmenbedingungen festgelegt. Wichtig ist dabei, dass die Elektromobilität in die Ziele und Steuerungsinstrumente der Stadt integriert werden soll. Die bestehenden und neuen Massnahmen zur Elektromobilität umfassen die folgenden vier Handlungsfelder:
• Planung und Finanzierung: Rahmenbedingungen, Finanzierung, rechtliche Aspekte
• Vorbildfunktion: Fahrzeugbeschaffung und Flottenmanagement
• Information und Beratung: Kooperationen, Sensibilisierung, Pilotprojekte
• Infrastruktur und Dienstleistungen: Ladeinfrastruktur, Integration in Elektronetze, Stromproduktion.
Von zentraler Bedeutung ist die Schaffung einer zukunftstauglichen Infrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Die Lösungen umfassen verschiedene Typen von Ladeorten und -stationen. Eine besondere Herausforderung besteht in Wohnquartieren, in denen keine privaten Abstellplätze und damit auch keine Lademöglichkeiten vorhanden sind. An diesen Standorten kann kein kostendeckender Betrieb von Ladestationen gewährleistet werden. Mit der Vorlage wird deshalb ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 300´000 Franken zur Finanzierung eines Pilotprojekts zum Bau von Ladestationen beantragt. So sollen Lademöglichkeiten in verschiedenen Quartieren zur Verfügung gestellt und Erkenntnisse zur Nutzung und zum Betrieb der Ladestationen gewonnen werden.
Die Stadt will Vorbildrolle einnehmen
Die Stadt Schaffhausen hat sich zum Ziel gesetzt, die kommunale Fahrzeugflotte bis 2030 schrittweise durch Elektrofahrzeuge zu ersetzen und dazu eine Beschaffungsrichtlinie verabschiedet. Diese orientiert sich an der Weisung des Bundes über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung und Nutzung von Verwaltungsfahrzeugen. Mit der Umsetzung der Richtlinie kommt die Stadt ihrer Vorbildfunktion in Bezug auf die Nutzung von Fahrzeugen und Geräten mit elektrischem Antrieb nach. Zudem lassen sich mit einem bewussteren Mobilitätsverhalten und einer nachhaltigen Fahrzeugbeschaffung Kosteneinsparungen realisieren. Auch städtische Müllfahrzeuge, Kehrmaschinen, Laubsauger etc. sollen daher soweit möglich und verhältnismässig schrittweise auf elektrische Antriebe umgestellt werden. Weiter plant die Stadt, wo sinnvoll, «Sharing-Modelle» (Nutzung eines Fahrzeugs durch mehrere Personen) umzusetzen.
(Medienmitteilung Stadt Schaffhausen)