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Stadtratswahlen Schaffhausen 2016, Katrin Bernath, Grünliberale
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Chan­cen der Elek­tro­mo­bi­li­tät nutzen

Elek­tro­fahr­zeu­ge leis­ten einen wich­ti­gen Bei­trag für eine umwelt- und kli­ma­scho­nen­de Mobi­li­tät. Der Stadt­rat unter­brei­tet dem Gros­sen Stadt­rat eine Vor­la­ge, die Grund­sät­ze zur Elek­tro­mo­bi­li­tät in der Stadt Schaff­hau­sen und Mass­nah­men zur Erhö­hung des Anteils elek­trisch betrie­be­ner Fahr­zeu­ge auf­zeigt. Für die Finan­zie­rung von öffent­lich zugäng­li­chen Lade­sta­tio­nen im Rah­men eines Pilot­pro­jekts bean­tragt der Stadt­rat einen Ver­pflich­tungs­kre­dit in der Höhe von 300’000 Franken. 

Neben Bund und Kan­to­nen sind auch Städ­te und Gemein­den auf­ge­for­dert, den Über­gang von fos­sil betrie­be­ner hin zur ener­gie­ef­fi­zi­en­ten und kli­ma­scho­nen­den Mobi­li­tät mit­zu­ge­stal­ten. Der moto­ri­sier­te Stras­sen­ver­kehr ist in der Schweiz für 30 bis 40 Pro­zent der CO2-Emissionen ver­ant­wort­lich. Die Stadt Schaff­hau­sen hat die Chan­cen der Elek­tro­mo­bi­li­tät erkannt und will die­se zur Errei­chung der energie- und kli­ma­po­li­ti­schen Zie­le nut­zen. Bereits in den Legis­la­tur­zie­len von 2017 bis 2020 hat der Stadt­rat fest­ge­hal­ten, dass er die Chan­cen der Elek­tro­mo­bi­li­tät ver­stärkt nut­zen will. Mit der Über­wei­sung des Pos­tu­lats Urs Tan­ner «För­de­rung der Elek­tro­mo­bi­li­tät» hat der Gros­se Stadt­rat die­ses Ziel bekräf­tigt. Die Ver­kehrs­be­trie­be Schaff­hau­sen (vbsh) set­zen bereits auf Elek­tro­bus­se und pla­nen, bis 2027 die kom­plet­te Stadtbus-Flotte umzu­stel­len. Als wich­ti­ger Schritt für einen res­sour­cen­scho­nen­den Ver­kehr wur­de die För­de­rung der E-Mobilität auch in der «Smart City Stra­te­gie» verankert.

Vor­tei­le der Elektromobilität
Die Elek­tro­mo­bi­li­tät wird in den nächs­ten Jah­ren stark zuneh­men. Die Vor­tei­le gehen über den Bei­trag zur Errei­chung der kli­ma­po­li­ti­schen Zie­le hin­aus und sind viel­fäl­tig: Elek­tro­fahr­zeu­ge sind im Betrieb abgas­frei, ener­gie­ef­fi­zi­ent und lärm­arm. Sie bie­ten die Mög­lich­keit, auch im Indi­vi­du­al­ver­kehr erneu­er­ba­re Ener­gie­trä­ger aus loka­len Quel­len zu nut­zen. Damit der Wan­del schnel­ler vor­an­geht, die Stadt Schaff­hau­sen von den Vor­tei­len pro­fi­tie­ren und sich als fort­schritt­li­cher Stand­ort posi­tio­nie­ren kann, beab­sich­tigt der Stadt­rat die Elek­tro­mo­bi­li­tät mit geziel­ten Mass­nah­men zu för­dern. Dies ins­be­son­de­re vor dem Hin­ter­grund der lokal ver­füg­ba­ren Was­ser­kraft und Son­nen­en­er­gie sowie den damit ver­bun­de­nen wirt­schaft­li­chen, klima- und umwelt­re­le­van­ten Vor­tei­len. Der Betrieb mit erneu­er­ba­ren Ener­gien ist eine Grund­vor­aus­set­zung, damit die Elek­tro­mo­bi­li­tät ihre Vor­tei­le gegen­über ande­ren Tech­no­lo­gien aus­spie­len kann.

Der Stadt­rat hat in einem ers­ten Schritt gene­rel­le Ziel­set­zun­gen und Rah­men­be­din­gun­gen fest­ge­legt. Wich­tig ist dabei, dass die Elek­tro­mo­bi­li­tät in die Zie­le und Steue­rungs­in­stru­men­te der Stadt inte­griert wer­den soll. Die bestehen­den und neu­en Mass­nah­men zur Elek­tro­mo­bi­li­tät umfas­sen die fol­gen­den vier Handlungsfelder:
• Pla­nung und Finan­zie­rung: Rah­men­be­din­gun­gen, Finan­zie­rung, recht­li­che Aspekte
• Vor­bild­funk­ti­on: Fahr­zeug­be­schaf­fung und Flottenmanagement
• Infor­ma­ti­on und Bera­tung: Koope­ra­tio­nen, Sen­si­bi­li­sie­rung, Pilotprojekte
• Infra­struk­tur und Dienst­leis­tun­gen: Lade­infra­struk­tur, Inte­gra­ti­on in Elek­tro­net­ze, Stromproduktion.

Von zen­tra­ler Bedeu­tung ist die Schaf­fung einer zukunfts­taug­li­chen Infra­struk­tur für elek­trisch betrie­be­ne Fahr­zeu­ge. Die Lösun­gen umfas­sen ver­schie­de­ne Typen von Lade­or­ten und -sta­tio­nen. Eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung besteht in Wohn­quar­tie­ren, in denen kei­ne pri­va­ten Abstell­plät­ze und damit auch kei­ne Lade­mög­lich­kei­ten vor­han­den sind. An die­sen Stand­or­ten kann kein kos­ten­de­cken­der Betrieb von Lade­sta­tio­nen gewähr­leis­tet wer­den. Mit der Vor­la­ge wird des­halb ein Ver­pflich­tungs­kre­dit in der Höhe von 300´000 Fran­ken zur Finan­zie­rung eines Pilot­pro­jekts zum Bau von Lade­sta­tio­nen bean­tragt. So sol­len Lade­mög­lich­kei­ten in ver­schie­de­nen Quar­tie­ren zur Ver­fü­gung gestellt und Erkennt­nis­se zur Nut­zung und zum Betrieb der Lade­sta­tio­nen gewon­nen werden.

Die Stadt will Vor­bild­rol­le einnehmen
Die Stadt Schaff­hau­sen hat sich zum Ziel gesetzt, die kom­mu­na­le Fahr­zeug­flot­te bis 2030 schritt­wei­se durch Elek­tro­fahr­zeu­ge zu erset­zen und dazu eine Beschaf­fungs­richt­li­nie ver­ab­schie­det. Die­se ori­en­tiert sich an der Wei­sung des Bun­des über die öko­lo­gi­schen Grund­sät­ze der Beschaf­fung und Nut­zung von Ver­wal­tungs­fahr­zeu­gen. Mit der Umset­zung der Richt­li­nie kommt die Stadt ihrer Vor­bild­funk­ti­on in Bezug auf die Nut­zung von Fahr­zeu­gen und Gerä­ten mit elek­tri­schem Antrieb nach. Zudem las­sen sich mit einem bewuss­te­ren Mobi­li­täts­ver­hal­ten und einer nach­hal­ti­gen Fahr­zeug­be­schaf­fung Kos­ten­ein­spa­run­gen rea­li­sie­ren. Auch städ­ti­sche Müll­fahr­zeu­ge, Kehr­ma­schi­nen, Laub­sauger etc. sol­len daher soweit mög­lich und ver­hält­nis­mäs­sig schritt­wei­se auf elek­tri­sche Antrie­be umge­stellt wer­den. Wei­ter plant die Stadt, wo sinn­voll, «Sharing-Modelle» (Nut­zung eines Fahr­zeugs durch meh­re­re Per­so­nen) umzusetzen.

Link zur Vorlage

(Medi­en­mit­tei­lung Stadt Schaffhausen)