Während 30 Jahren galt die Regel, dass die Bootspfähle der Stadt Schaffhausen je zur Hälfte für Boote mit bzw. ohne Motoren zur Verfügung stehen sollen. Der Stadtrat hat diese Regel nun aufgehoben. Viele gute Gründe sprechen aber dafür, dass ein ausgewogenes Verhältnis von Booten mit und ohne Motor beibehalten wird.
Einerseits wird dadurch sichergestellt, dass die Hälfte der Schaffhauser Boote umweltschonend und ohne Lärm unterwegs sind. Motorenlärm stört alle, die sich gerne am oder auf dem Rhein erholen. Zudem gehört stacheln und stehrudern mit Weidlingen zur Schaffhauser Tradition und Kultur.
Andererseits werden auch die Bedürfnisse von Personen berücksichtigt, die nicht mit einem motorlosen Boot auf den Rhein können oder wollen. Die Hälfte der Bootspfähle steht dafür zur Verfügung.
Deshalb soll der über Jahrzehnte hinweg geltende Kompromiss nicht grundlos aufgegeben werden. Die nun lancierte Volksinitiative «Bootsliegeplätze fifty-fifty - Für Ruhe und Erholung am Rhein» hat zum Ziel, die sogenannte Ausgleichsregel wieder einzuführen.
Weitere Informationen und Unterschriftenbögen: www.aktionrhy.ch/warum-eine-initiative