Die Fussgängerzone in der Altstadt soll für beeinträchtigte Personen besser befahr- und begehbar werden. Künftig sollen Bereiche der Pflästerung nur noch einen geringen Rollwiderstand aufweisen und so das Vorankommen für beeinträchtigte Personen erleichtern. Von der Vordergasse bis zur Vorstadt (Höhe Löwengässchen) wird die Pflästerung deshalb in den kommenden Monaten stellenweise bearbeitet oder ersetzt. Die Stadt Schaffhausen kommt damit dem Anliegen eines Postulats nach, mit dem der Grosse Stadtrat die Prüfung von Massnahmen für eine bessere Begehbarkeit der Fussgängerzone für Menschen mit Einschränkungen forderte.
Für beeinträchtigte Personen soll es künftig einfacher sein, sich in der Altstadt fortzubewegen. Deshalb soll ein durchgängiger Streifen mit einem Bodenbelag entstehen, der einen geringen Rollwiderstand aufweist. Die Anpassungen werden auf der Strecke von der Bachstrasse via Vordergasse und Fronwagplatz bis zur Vorstadt (Höhe Löwengasse) durchgeführt. Gewisse Teilstrecken verfügen bereits heute über Streifen mit einem Plattenbelag, diese müssen aber noch miteinander verbunden werden. Beispielsweise sind die Schwertstrasse, die Vordergasse sowie die Unterstadt bereits mit entsprechenden Bodenplatten versehen.
An der Vordergasse werden die Bodenbeläge teilweise durch besser rollstuhlgängige Porphyrplatten ersetzt. Auch wird darauf geachtet, dass die Fahrspur während den Marktzeiten benutzbar ist. Zwischen der Löwengasse und dem Fronwagplatz steht in den kommenden 5-10 Jahren ein Ersatz der Werkleitungen an. Deshalb werden in diesem Bereich vorerst keine neuen Plattenstreifen verlegt. Stattdessen werden die Pflastersteine mit einem speziellen Verfahren stellenweise abgeschliffen und so der Rollwiderstand gesenkt. Dieses Verfahren wurde bereits im Altstadtbereich von Stein am Rhein und Diessenhofen sowie in weiteren Schweizer Städten erfolgreich angewendet. Der Korridor wird durch die etwas andere Farbe der abgeschliffenen und neu verlegten Bodenplatten erkennbar.
Die gewählte Lösung wurde von den städtischen Fachstellen zusammen mit Behindertenorganisationen und der Fachstelle «Hindernisfreies Bauen» ausgearbeitet. Die Stadt Schaffhausen kommt damit dem Anliegen des im Mai 2018 überwiesenen Postulats für eine bessere Begehbarkeit der Fussgängerzone für Menschen mit Einschränkungen und den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes nach.
Stellungnahme des Stadtrates zum Postulat