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Elek­tro­mo­bi­li­tät: Grund­sät­ze und Mass­nah­men wer­den erarbeitet

Stel­lung­nah­me des Stadt­rates zum Pos­tu­lat Urs Tan­ner “För­de­rung der Elek­tro­mo­bi­li­tät”, Sit­zung des Gros­sen Stadt­rates vom 5. Sep­tem­ber 2017

Ein­lei­ten­de Bemerkungen

Der Stadt­rat hat die ver­stärk­te Nut­zung der Chan­cen der Elek­tro­mo­bi­li­tät in den städ­ti­schen Legis­la­tur­zie­len 2017-2020 fest­ge­hal­ten. Denn die Vor­tei­le der Elek­tro­mo­bi­li­tät sind viel­fäl­tig: Elek­tro­fahr­zeu­ge sind abgas­frei, kli­ma­scho­nend und lärmarm.Sie wei­sen eine hohe Ener­gie­ef­fi­zi­enz im Betrieb auf und es besteht die Mög­lich­keit, auch im Indi­vi­du­al­ver­kehr erneu­er­ba­re Ener­gie­trä­ger aus loka­len Quel­len zu nut­zen. Auch für die Regi­on Schaff­hau­sen bie­tet die Elek­tro­mo­bi­li­tät gros­se Chan­cen für den Weg in eine nach­hal­ti­ge Zukunft. Ein gros­ser Vor­teil im städ­ti­schen Ein­satz ist wie bereits erwähnt, die Reduk­ti­on von Luft­schad­stof­fen und Lärm.

Eine Ein­schät­zung der Klima-Allianz Schweiz kommt zum Schluss, dass die Umstel­lung auf Elek­tro­mo­bi­li­tät Vor­aus­set­zung ist, damit die inter­na­tio­na­len Kli­ma­zie­le des Pari­ser Abkom­mens umge­setzt wer­den kön­nen. Die Auto Umwelt­lis­te des VCS belegt, dass Elek­tro­fahr­zeu­ge ins­ge­samt deut­lich bes­ser als ver­gleich­ba­re Ben­zi­ner, Erdgas- oder Die­sel­fahr­zeu­ge abschnei­den, etwa hin­sicht­lich Emmis­sio­nen, Unter­halt, Lärm­be­las­tung und Ener­gie­ef­fi­zi­enz. Auch die Ent­wick­lun­gen am Fahr­zeug­markt zei­gen, dass die Elek­tro­mo­bi­li­tät zuneh­mend an Bedeu­tung gewinnt. Das Ange­bot an Elek­tro­fahr­zeu­gen nimmt lau­fend zu und umfasst sowohl Per­so­nen­wa­gen als auch Elek­tro­rol­ler und -velos.

Natür­lich ist die Elek­tro­mo­bi­li­tät nicht frei von Nach­tei­len: Der Boden­ver­brauch für Park­plät­ze und Stras­sen ist gleich wie bei einem kon­ven­tio­nell betrie­be­nen Fahr­zeug. Beim Boden­ver­brauch wei­sen Mas­sen­trans­port­mit­tel gegen­über Autos deut­li­che Vor­tei­le auf. Der Stras­sen­un­ter­halt ist unab­hän­gig von der Antriebs­art. Bei der Umwelt­bi­lanz fal­len die graue Ener­gie und Ver­lus­te bei der Spei­che­rung nega­tiv ins Gewicht. Für eine posi­ti­ve Gesamt­bi­lanz ist wich­tig, dass der Strom aus erneu­er­ba­ren Quel­len stammt. Aus Sicht der Nut­zen­den kann die begrenz­te Reich­wei­te von E-Fahrzeugen in Nach­teil sein und dass die Elek­tro­fahr­zeu­ge lei­se sind, kann ein Sicher­heits­pro­blem dar­stel­len. Die­se Risi­ken und Nach­tei­le sind bei zukünf­ti­gen Mass­nah­men zu berücksichtigen.

Die Stadt Schaff­hau­sen ist gefor­dert, die Ver­brei­tung der Elek­tro­mo­bi­li­tät aktiv mit­zu­ge­stal­ten. Gene­rell las­sen sich die  Auf­ga­ben von Städ­ten zu vier Hand­lungs­fel­dern zusammenfassen:

  • Set­zen von Rah­men­be­din­gun­gen: Ziel­vor­ga­ben, Finan­zie­rung, recht­li­che Aspekte
  • Öffent­li­che Infra­struk­tu­ren wie Park­plät­ze, Lade­infra­struk­tur, Inte­gra­ti­on in Elek­tro­net­ze, Stromproduktion
  • Infor­ma­ti­on und Koope­ra­ti­on: Orga­ni­sa­ti­on von Aus­stel­lun­gen, Sen­si­bi­li­sie­rung, Pilotprojekte
  • Vor­bild­funk­ti­on: Fahr­zeug­be­schaf­fung und Flot­ten­ma­nage­ment sowie Impul­se für pri­va­te Aktivitäten

Zur Umset­zung des Legis­la­tur­ziels zur Elek­tro­mo­bi­li­tät will der Stadt­rat Grund­sät­ze und Mass­nah­men zu die­sen vier Hand­lungs­fel­dern erar­bei­ten. In die­sem Sin­ne ist der Stadt­rat bereit, das Pos­tu­lat ent­ge­gen zu neh­men. Das bedeu­te abe rnicht, dass der Stadt­rat alle im Pos­tu­lat genann­ten Punk­te unter­stützt. Dazu fol­gen­de ers­te Ein­schät­zung zu ein­zel­nen Massnahmen.

Zu ein­zel­nen Massnahmen

  • Zur finan­zi­el­len För­de­rung von Elek­tro­per­so­nen­wa­gen und Elek­tro­fahr­rä­dern: Die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen in der Auto­mo­bil­in­dus­trie wei­sen dar­auf hin, dass der Durch­bruch von Elektro-Autos auch ohne spe­zi­fi­sche staat­li­che Fahr­zeug­för­de­rung statt­fin­den wird. Er wird getrie­ben durch die ver­bes­ser­te Reich­wei­te und die spe­zi­fisch güns­ti­ge­ren Bat­te­rien sowie durch ein erhöh­tes Ange­bot an Fahr­zeug­ty­pen. Eine gene­rel­le finan­zi­el­le För­de­rung für den Kauf von Elektro-Autos erach­tet der Stadt­rat des­halb als unnötig.
  •  Zur Erstel­lung von Lade­stel­len: Eine Vor­aus­set­zung für die Ver­brei­tung der Elek­tro­mo­bi­li­tät ist eine ent­spre­chen­de Lade­infra­struk­tur. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Fahr­zeu­ge haupt­säch­lich zuhau­se oder bei der Arbeit gela­den wer­den. Eine Nach­fra­ge nach Lade­sta­tio­nen besteht aber auch auf öffent­li­chen Raum: Park­plät­ze, Park­häu­ser und Tiefgaragen.
    Wäh­rend der Kauf der Elektro-Autos gemäss Ein­schät­zung des Stadt­ra­tes ohne staat­li­che Hil­fe statt­fin­den dürf­te, sieht es beim The­ma Lade­infra­struk­tur anders aus. Des­halb ist der Aus­bau der öffent­li­chen Lade­stel­len der Stadt ein wich­ti­ges Anlie­gen. So wur­den im Jahr 2017 die öffent­li­chen Lade­sta­tio­nen um drei Lade­säu­len an der Vordergasse/Kirchhofplatz und drei Lade­sta­tio­nen am Kraft­werk erwei­tert. Geplant sind für 2017 wei­te­re drei Lade­sta­tio­nen bei  der KSS. Der Aus­bau der Lade­infra­struk­tur wird ein zen­tra­les The­ma der Grund­sät­ze und Mass­nah­men sein, die in den kom­men­den Mona­ten erar­bei­tet werden.
  •  Zur Bereit­stel­lung von Gra­tis­park­plät­zen für Elek­tro­per­so­nen­wa­gen: Der Stadt­rat sieht davon ab, Park­plät­ze für Elek­tro­au­tos gra­tis anzu­bie­ten, dies wür­de ande­re Antriebs­ar­ten dis­kri­mi­nie­ren. Ein Ver­gleich mit ande­ren Städ­ten zeigt, dass Park­plät­ze in bes­ter Lage immer kos­ten­pflich­tig sind. Aller­dings hat die Stadt die maxi­ma­le Nut­zungs­dau­er der Lade­park­plät­ze von 2 auf max. 4 Stun­den erhöht, damit Fahr­zeu­ge kom­plett gela­den wer­den können.
  •  Eine indi­rek­te För­de­rung erfolgt durch Infor­ma­ti­on und Sen­si­bi­li­sie­rung: Die Öffent­lich­keits­ar­beit zur Elek­tro­mo­bi­li­tät wird durch den Stadt­öko­lo­gen und den Ener­gie­punkt bereits heu­te gemein­sam mit den loka­len Gara­gis­ten durch­ge­führt, die Elektro-Autos anbie­ten. Durch Pro­be­fah­ren sol­len Inter­es­sier­te die Vor­tei­le der Elek­tro­fahr­zeu­ge erle­ben kön­nen. Sol­che Anläs­se haben bei­spiels­wei­se am 10. Juni 2017 auf dem Her­ren­acker und am 20. August 2017 beim Kraft­werk Schaff­hau­sen stattgefunden.

Abschlies­sen­des Fazit

Die Elek­tro­mo­bi­li­tät wird in den kom­men­den Jah­ren zuneh­men und die Stadt will und muss sich dar­auf ein­stel­len. So stösst das Pos­tu­lat auf offe­ne Ohren und Türen. Der Stadt­rat ist bereit, das Pos­tu­lat ent­ge­gen­zu­neh­men und dem Gros­sen Stadt­rat einen Bericht zu Grund­sät­zen und Mass­nah­men zur Elek­tro­mo­bi­li­tät vorzulegen.