Der Stadtrat hat den kommunalen Energierichtplan für die Stadt Schaffhausen verabschiedet. Der aktualisierte Energierichtplan konkretisiert die Energieversorgung im Wärmebereich. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen und den Verbrauch fossiler Energieträger zu reduzieren und die Verwendung erneuerbarer Energieträger zu erhöhen.
Gemäss kantonalem Richtplan müssen die kantonalen Zentren und Agglomerationsgemeinden einen Energierichtplan erstellen. Nach einem zweistufigen Mitwirkungsverfahren und der fachlichen Prüfung durch die kantonale Energiefachstelle hat der Stadtrat den aktualisierten Energierichtplan festgesetzt. Mit dem aktualisierten kommunalen Energierichtplan, der den bestehenden aus dem Jahr 2007 ablöst, werden die Grundsätze der städtischen Energie- und Klimapolitik für den Bereich der Wärmeversorgung konkretisiert, räumlich umgesetzt und behördenverbindlich festgelegt.
Damit sind wesentliche Voraussetzungen geschaffen, um örtlich gebundene Ab- und Umweltwärme vermehrt zu nutzen und Massnahmen zu ergreifen, um den Anteil fossiler Brennstoffe an der Wärmeversorgung sowie die daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. Kommunale Richtpläne wie derjenige der Stadt weisen aus, in welchen Gebieten welche Energieträger möglich sind und welche Wärmequelle jeweils am besten geeignet ist. Zudem werden solche Gebiete aufgezeigt, die sich für eine Versorgung mit Energieverbunden eignen.
Die Erarbeitung des Energierichtplans wurde von internen und externen Fachpersonen aus Bereichen wie Architektur, Energieversorgung, Recht und Raumplanung begleitet. Die Energierichtplanung ist ein behördenverbindliches Instrument und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf Energiebezüger. Die Umsetzung des Energierichtplans geschieht laufend, das heisst im Rahmen von Baugesuchen, bei Rahmen- und Quartierplanungen oder bei städtischen Bauprojekten.
Der Energierichtplan sowie der erläuternde Planungsbericht kann unter diesem Link im Internet heruntergeladen werden.