Der Grosse Stadtrat hat an der heutigen Sitzung die Vorlage zur Klimastrategie verabschiedet.
In der Stellungnahme des Stadtrats habe ich die zentralen Inhalte zusammengefasst:
Der Klimawandel ist eine der grössten Herausforderungen unserer Zeit.
Wir sind alle gefordert, uns im Rahmen der eigenen Handlungsmöglichkeiten für eine rasche und wirksame Reduktion der Treibhausgase einzusetzen.
Gleichzeitig ist die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels sicherzustellen.
Die Klimastrategie der Stadt Schaffhausen umfasst die Ziele, Handlungsfelder und Massnahmen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in der Stadt Schaffhausen.
Worüber Sie heute entscheiden, sind die Grundsätze und Ziele,
die in der Klimaverordnung verankert sind,
sowie über zwei Verpflichtungskredite für die Umsetzung einzelner, in der Vorlage beschriebener Massnahmen.
Ich werde
- einleitend kurz auf die Ausgangslage eingehen,
- anschliessend die Ziele und die zentralen Punkte der Klimaverordnung erläutern,
- und dann auf die zur kurzfristigen Umsetzung vorgesehenen Massnahmen und die beantragten Kredite eingehen
- bevor ich zum Abschluss
Ich werde mich dabei kurz halten - soweit dies angesichts der Bedeutung des Themas und den vielfältigen Aspekten möglich ist.
1. Ausgangslage
Abgeleitet aus den internationalen Klimazielen haben sich der Bund und viele Kantone - so auch der Kanton Schaffhausen - zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2050 auf «Netto Null» zu reduzieren.
Dass eine Veränderung des Klimas stattfindet, ist leider nicht nur wissenschaftlich untersucht und belegt, sondern auch bereits heute deutlich erkennbar.
Das zeigt sich zum Beispiel in unseren Wäldern: Hitze, Trockenheit, Stürme und Folgeschäden führen zu Veränderungen, die für unsere erfahrenen Förster neu und belastend sind.
Dies ist nur ein Beispiel, das den dringenden Handlungsbedarf aufzeigt.
Die Grundlagen zur Klimaveränderung und den Folgen für Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft sind heute allgemein bekannt und in der Vorlage kurz zusammengefasst. Deshalb verzichte ich hier auf ausführlichere Erläuterungen und komme zur
2. Klimaverordnung
In der Klimaverordnung werden die Grundsätze und Ziele der Klimastrategie festgehalten:
- In Übereinstimmung mit den nationalen und kantonalen Zielen setzt sich die Stadt Schaffhausen das Ziel, die Treibhausgasemissionen auf Stadtgebiet bis 2050 auf «Netto-Null» zu reduzieren.
- Damit dieses Ziele bis 2050 erreichbar ist, ist als Zwischenziel bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgase um 50 % gegenüber 2019 nötig.
- Bei den stadteigenen Liegenschaften und Fahrzeugen sind unsere Handlungsmöglichkeiten grösser und Netto-Null wird hier bis zum Jahr 2035
- Zudem wird als Ziel in der Klimaverordnung festgehalten, dass frühzeitiges und zielgerichtetes Handeln die Schäden durch die zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels und daraus entstehende Kosten reduzieren
Die Umsetzung dieser Ziele ist eine Generationenaufgabe und die Handlungsmöglichkeiten der Stadt sind abhängig von externen Faktoren.
Dazu gehören sowohl die übergeordneten klimapolitischen Ziele und Massnahmen als auch technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen.
Deshalb ist mit der Klimastrategie ein Prozess für kontinuierliche Verbesserungen verbunden. Der Stadtrat überprüft die Strategie periodisch und berichtet dem Grossen Stadtrat alle vier Jahre über die Zielerreichung und den aktuellen Stand der beschlossenen und laufenden Massnahmen.
Die von der Spezialkommission beantragten kleineren Anpassungen in den Artikeln 1 und 3 der Klimaverordnung sind auch im Sinne des Stadtrats.
3. Massnahmen
Bei den Massnahmen der Klimastrategie geht es darum, die bisherigen Aktivitäten fortzuführen und zu erweitern.
Die Massnahmen und deren Umsetzung sind abgestimmt mit der kantonalen Klimastrategie.
Angesichts der vielfältigen Auswirkungen des Klimawandels und unterschiedlicher Quellen von Treibhausgasen umfassen die Massnahmen ein breites Spektrum, das in sechs Handlungsfeldern zusammengefasst wird.
Für den Klimaschutz zentral sind Massnahmen, die bei den Hauptverursachern von Treibhausgasemissionen ansetzen.
Auf dem Stadtgebiet ist dies die Mobilität mit 48 % und die die Wärmeproduktion für private Haushalte mit 31 % der energiebedingten Treibhausgasemissionen.
Wichtige Massnahmen, die fortgeführt und erweitert werden sollen, sind z.B.
- das bestehende Energieförderprogramm, das Anreize setzt für energetische Sanierungen und den Reduktion des Energieverbrauchs in Gebäuden;
- die Rahmenkredite für den Ausbau der Infrastruktur zur Nutzung erneuerbarer Energien, sowohl für die Stromproduktion als auch für die Wärmeversorgung
- die Erarbeitung einer auf das Netto-Null-Ziel ausgerichteten Gasstrategie und Zielnetzplanung
- und auch die Umsetzung verschiedener Massnahmen aus dem Gesamtverkehrskonzept.
Mit der Vorlage wird ein Verpflichtungskredit von 140’000 Franken für Klimaschutz-Massnahmen beantragt. Konkret geplant sind
- die Revision des Energierichtplans als wichtige Grundlage für einen koordinierten Umbau der Wärmeversorgung,
- die Erfassung des Potenzials städtischer Liegenschaften für den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen für die Stromproduktion und
- die Erarbeitung eines Konzepts zur Lenkung des Parkverkehrs zur Vermeidung von Parksuchverkehr.
Die Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel erfordern Veränderungen in verschiedenen Bereichen, wie z.B.
- die Waldbewirtschaftung, die bereits heute auf die Klimaänderung reagieren muss, damit die Waldfunktionen auch zukünftig sichergestellt werden können;
- die Umsetzung von Hochwasserschutz-Massnahmen;
- die klimaangepasste Gestaltung von Grün- und Freiräumen - sowohl im öffentlichen Raum wie auch bei privaten Grundstücken
- und auch eine klimaangepasste Bauweise und Massnahmen zur Reduktion der Hitzebelastung - insbesondere für vulnerable Personen, zum Beispiel in den Alterszentren.
Mit der Vorlage wird ein Verpflichtungskredit von 170’000 Franken für Massnahmen zur Klimaanpassung beantragt.
Konkret geplant sind
- die Pflanzung von 100 Bäumen im Siedlungsgebiet, auf öffentlichen und privaten Standorten,
- die Erarbeitung von Massnahmen zur Begrünung von Gebäuden,
- die digitale Erfassung der Rückegassen im Wald und
- die Erarbeitung von Grundlagen für die Beratung und Förderung von Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.
Da ich mich wie versprochen kurz halten möchte, komme ich bereits zum Abschluss.
4. Abschluss
Die Herausforderungen des Klimawandels und die damit verbundenen Folgen beschäftigen uns heute schon und die Klimastrategie zeigt, warum und wie auch hier in Schaffhausen verstärkte Anstrengungen notwendig und möglich sind.
Damit wir die Ziele erreichen, braucht es alle. Die Umsetzung der notwendigen Massnahmen soll zusammen mit der Bevölkerung, mit Unternehmen, Organisationen und den übergeordneten staatlichen Ebenen erfolgen.
Die Massnahmen bedingen Investitionen, haben aber viele positive Wirkungen - für den Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel.
Sie tragen dazu bei, die Lebensgrundlagen und die Lebensqualität langfristig sicherzustellen. Zudem werden mit der Nutzung lokal verfügbarer Energieträger die Abhängigkeit von Gas- und Ölimporten aus dem Ausland und der entsprechende Abfluss von Mitteln reduziert.
Die notwendigen Investitionen kommen somit auch der lokalen Wirtschaft zugute.
Die Klimakrise ist in den letzten Jahren in den Fokus der Politik auf allen staatlichen Ebenen und auch der Wirtschaft gelangt.
Es gibt immer Gründe, warum etwas nicht oder anders gemacht werden könnte. Wir sind offen für Vorschläge und neue Lösungen. Nichtstun ist aber keine Lösung und ich appelliere an Sie, heute Verantwortung zu übernehmen und einen Schritt vorwärts zu machen.
Entsprechend empfehle ich Ihnen im Namen des Stadtrats, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen mit den Änderungen der Spezialkommission zuzustimmen.