Stellungnahme des Stadtrates zum Postulat von René Schmidt «Verkehrsbeschränkung für Motorfahrzeuge auf der Kistenpass-Strasse», Sitzung des Grossen Stadtrates vom 12. November 2019.
Mit dem Postulat wird der Stadtrat gebeten, die Verkehrsbeschränkung bzw. Sperrung der «Kistenpass-Strasse» zu prüfen und die Umsetzung mit der Eröffnung des «Galgenbucktunnels» zu koordinieren. Der Stadtrat nimmt wie folgt Stellung:
Ausgangslage
Die Route über den «Kistenpass» führt ab Schaffhausen von der «Hohlenbaumstrasse» über die «Randenstrasse» - «Lahnstrasse» - «Wolfsbuckstrasse» - «Kistenpass» - «Färberwisli» nach Beringen. Die maximal erlaubte Geschwindigkeit von 30 km/h ist auf Seite Schaffhausen und Seite Beringen signalisiert und mit wiederholten Signalen angezeigt. Über diese Route führt aus Richtung Schaffhausen auch die Zufahrt zu den signalisierten Parkplätzen auf dem «Wolfsbuck», zum «Beringer Randenturm» und zum «Eschheimertal».
Das ganze Gebiet im Bereich «Wolfsbuck», «Eschheimertal» und «Gretzenäcker» sowie «Beringer Randen» liegt teilweise im Naturschutzgebiet und es ist ein Ausflugsziel als regionales sowie überregionales Naherholungsgebiet. Das ganze Gebiet wird zum Spazieren und Wandern rege benützt. Zudem ist im «Eschheimertal» ein rollstuhlgängiger Weg angelegt.
Jeweils im Frühling, während der Froschwanderungen zu den Laichplätzen, wird die Überfahrt über den «Kistenpass» in beide Richtungen gesperrt. Die Zufahrten aus Richtung Schaffhausen zum «Beringer-Randenturm» und «Eschheimertal» sowie zu den signalisierten Parkplätzen sind gestattet. Aus Richtung Beringen ist die Zufahrt zum Parkplatz «Färberwisli» und zum «Beringer-Randenturm» ebenfalls gewährt. Die entsprechende Signalisation wird jeweils auf Seite Schaffhausen und Seite Beringen erstellt.
Das ab Höhe «Wolfsbuck» bis zum «Färberwisli» führende Strassenstück ist eine Kiesstrasse. Dies führt bei trockenen Verhältnissen zu Staubwolken, welche die angrenzenden Felder und Äcker mit Strassenstaub bedecken. Die Belastung des Belags durch den Verkehr führt insbesondere bei nassem Wetter zu Schäden und die Fahrbahn muss regelmässig unterhalten werden.
Rückblick
Der Grosse Stadtrat hat den Stadtrat am 7. September 2010 beauftragt, den «Kistenpass» zu sperren, um das Breitequartier vom Schleichverkehr aus dem «Klettgau» zu entlasten (Motion Roost 11. Mai 2010). Mit Verkehrsanordnung der Verwaltungspolizei vom 4. Juli 2011 wurde die Überfahrt über den «Kistenpass» zwischen Schaffhausen und Beringen dauernd gesperrt und mit Fahrverbot signalisiert. Die Zufahrten aus Richtung Schaffhausen zu den signalisierten Parkplätzen auf dem «Wolfsbuck» und zum «Eschheimertal» sowie zum «Beringer Randenturm» sollten gestattet bleiben. Aus Richtung Beringen sollte die Zufahrt zu den Parkplätzen «Färberwisli» und «Randenturm» ebenfalls erlaubt sein. Beringen erliess parallel ebenfalls ein Fahrverbot für diese Strecke.
In der Folge wurden beide Fahrverbote erfolgreich vor dem Regierungsrat angefochten. Die Stadt entschied sich, den regierungsrätlichen Entscheid wegen Verletzung der Gemeindeautonomie anzufechten. Insbesondere machte der Stadtrat geltend, dass der «Kistenpass» selbst im kantonalen Strassenrichtplan vom 17. Juni 1996 als Wanderweg aufgeführt ist. Damit würden für Einschränkungen des Durchgangsverkehrs naturgemäss nicht die gleich hohen Voraussetzungen wie bei Strassen gelten, die primär für den motorisierten Verkehr bestimmt sind.
Das Obergericht wies mit Urteil vom 11. April 2014 den Entscheid zurück an den Regierungsrat mit dem Auftrag, weitere Abklärungen zu treffen und hielt unter anderem fest, unter welchen Voraussetzungen der Kanton befugt ist, die Sperrung des «Kistenpasses» zu untersagen. Insbesondere müsse eine Interessenabwägung nach Art. 12 Strassengesetz vorgenommen werden. Zudem müssen die aufgrund von Art. 14 des Fuss- und Wanderweggesetz beschwerdeberechtigten ideellen Organisationen angehört werden.
Das Baudepartement des Kantons Schaffhausen unterbreitete dem Stadtrat den Ansätzen des obergerichtlichen Urteils folgend einen Vorschlag für die Offenhaltung des «Kistenpasses» mit Verlegung der Wanderwegroute und einer Abgeltung des Unterhalts. Angesichts der Rechtslage schloss der Stadtrat mit dem Baudepartement eine entsprechende Vereinbarung zur Beendung der Streitigkeit ab. Darin wird festgehalten, dass der Kistenpass als kommunaler Verkehrsweg erhalten bleibt, die Stadt für den Unterhalt nach ihrem Ermessen zuständig ist und der Kanton einen jährlichen pauschalen Beitrag von 2000 Franken an den Unterhalt leistet. Damit wurde das Verfahren per Saldo aller Ansprüche erledigt. Nachdem die Verlegung des Wanderweges über den «Kistenpass» in die Wege geleitet wurde und die betroffenen Gemeinden nicht mehr auf eine dauernden Sperrung des «Kistenpasses» bestanden, hat der Regierungsrat die Verkehrsbeschränkung im März 2016 aufgehoben.
Mit Datum vom 23. Februar 2016 hat sich Grossstadtrat René Schmidt in einer Kleine Anfrage beim Stadtrat erkundigt, wie der Stadtrat die Situation beim Kistenpass beurteilt. In seiner Antwort vom 5. Juli 2016 hat der Stadtrat die rechtliche Situation und die Vereinbarung mit dem Kanton erläutert. Zudem hat der Stadtrat festgehalten, dass die Situation des «Kistenpasses» nach Eröffnung des «Galgenbucktunnels» neu zu beurteilen sei. Es sei mit einer Entlastung der Strecke vom motorisierten Verkehr zu rechnen. Dank der Verlegung des Wanderwegs sei die Situation entschärft worden.
Aktuelle Situation
Mit dem Postulat wird der Stadtrat gebeten, die Verkehrsbeschränkung bzw. Sperrung der «Kistenpass-Strasse» zu prüfen und die Umsetzung mit der Eröffnung des «Galgenbucktunnels» zu koordinieren. Eine mögliche Verkehrsbeschränkung wäre ein Nachtfahrverbot.
Wird eine Verkehrsbeschränkung oder Sperrung in Betracht gezogen, sind die Vor- und Nachteile in einer Interessenabwägung in Absprache mit der Gemeinde Beringen und mit dem Kanton erneut zu prüfen. Auch der Quartierverein Breite soll einbezogen werden, da das Anliegen bereits in der «Zukunftswerkstatt Breite» formuliert wurde.
Die Situation zum Jahr 2011 hat sich insoweit verändert, als dass der Wanderweg verlegt wurde. Mit der Eröffnung des «Galgenbucktunnels» ändert sich die Situation dahingehend, dass eine zusätzliche direkte Verbindung auf der Verkehrsachse zwischen Schaffhausen und dem Klettgau zur Verfügung steht.
Eine entscheidende Frage ist, wie sich das Verkehrsaufkommen nach der Eröffnung des «Galgenbucktunnels» entwickeln wird. In den vergangenen Jahren wurde ein Anstieg verzeichnet, wobei die früheren Zählungen nur an der Lahnstrasse erfolgten. Das heisst, in den rund 1000 Fahrzeugen täglich sind auch die Fahrten inbegriffen, die nur zu den Parkplätzen und nicht über den Kistenpass gehen. Rund ein Fünftel davon sind Zweiräder, d.h. Velos und Motorfahrräder. Eine aktuelle Verkehrszählung auf dem Kistenpass zeigt durchschnittlich rund 600 Fahrzeuge pro Tag, der Anteil Zweiräder liegt nur bei 7 Prozent. An den Werktagen ist das Verkehrsaufkommen höher als am Wochenende, die Spitzen sind beim Abendverkehr.
Damit verlässliche Grundlagen für eine Neubeurteilung vorliegen, werden nach der Öffnung des «Galgenbucktunnels» weitere Verkehrszählungen vorgenommen.
In Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens sind die Auswirkungen des motorisierten Verkehrs auf das Quartier und auf die Natur zu beurteilen. Die Vorteile einer direkten Verbindung über diese Route sind gegenüber den Nachteilen für das Quartier, die Erholungssuchenden und die Natur abzuwägen. Weitere Kriterien sind die Verkehrssituation im Quartier (u.a. Kreuzung Hohlenbaumstrasse / Randenstrasse) und der Aufwand für den Unterhalt.
Wie bereits in der Stellungnahme zur Kleinen Anfrage im Jahr 2016 festgehalten, ist der Stadtrat bereit, die Situation nach der Eröffnung des «Galgenbucktunnels» neu zu beurteilen. Dazu sollen die Entwicklung im ersten Betriebsjahr beobachtet und die Auswirkungen wie oben beschrieben beurteilt werden. Auf dieser Grundlagen können Varianten zum zukünftigen Verkehrsregime über den Kistenpass ergebnisoffen geprüft werden. Entsprechend ist der Stadtrat bereit, den mit dem Postulat geforderten Prüfauftrag entgegen zu nehmen.