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Orga­ni­sa­ti­on Stadt­pla­nung und Hochbauamt

Ant­wor­ten des Stadt­rates zur Inter­pel­la­ti­on Wal­ter Hotz “Inte­gra­ti­on der Stadt­pla­nung zum Hoch­bau”, Sit­zung des Gros­sen Stadt­ra­tes vom 5. Sep­tem­ber 2017

Vor vier Jah­ren wur­de die Orga­ni­sa­ti­on im Bau­re­fe­rat über­prüft und eine Reor­ga­ni­sa­ti­on durch­ge­führt. In der neu­en Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tur wur­de die Stadt­pla­nung aus dem Hoch­bau­amt her­aus gelöst.

Damit wur­de das Ziel ver­folgt, die Stadt­pla­nung ange­sichts der anste­hen­den städ­te­bau­li­chen und raum­pla­ne­ri­schen Her­aus­for­de­run­gen zu stär­ken. Die Umset­zung des neu­en Raum­pla­nungs­ge­set­zes auf kom­mu­na­ler Ebe­ne sowie zahl­rei­che pri­va­te und öffent­li­che Are­al­ent­wick­lun­gen sind Auf­ga­ben der Stadt­pla­nung, wel­che die Ent­wick­lung der Stadt Schaff­hau­sen in den kom­men­den Jah­ren und Jahr­zehn­ten prä­gen wer­den. Wei­ter wur­de mit der Reor­ga­ni­sa­ti­on ange­strebt, Pro­zes­se zu opti­mie­ren und die Dienst­leis­tun­gen für die Schaff­hau­ser Bevöl­ke­rung noch bes­ser zu erbringen.

Mit der Reor­ga­ni­sa­ti­on wur­de der Bereich Hoch­bau ver­stärkt ope­ra­tiv aus­ge­rich­tet. Er ist für die städ­ti­schen Hoch­bau­ten sowie für die Bau­be­wil­li­gungs­pro­zes­se zustän­dig und umfasst die drei Abtei­lun­gen “Pla­nung und Bau”, “Faci­li­ty Manage­ment” sowie “Bau- und Feuerpolizei”.

Die Stadt­pla­nung wur­de als stra­te­gi­sche Stel­le gestärkt, die für Pla­nun­gen auf ver­schie­de­nen Ebe­nen zustän­dig ist, von der Nut­zungs­pla­nung bis zur Pla­nung von Are­al­ent­wick­lun­gen. Sie umfasst die Fach­stel­len Städ­te­bau, Raum­pla­nung, Umwelt und Ener­gie sowie Lärm und GIS.

1. Ist der Stadt­rat bereit, eine Reor­ga­ni­sa­ti­on des Bau­re­fe­rats mit dem Ziel, die Stadt­pla­nung in den Hoch­bau zu inte­grie­ren, und zwar mit Reduk­ti­on des Personalbestandes?

Der Stadt­rat ist der Ansicht, dass die bei der Reor­ga­ni­sa­ti­on vor 4 Jah­ren lei­ten­den Zie­le immer noch gül­tig sind und eine erneu­te Reor­ga­ni­sa­ti­on des Bau­re­fe­rats nicht ziel­füh­rend ist. Die Reor­ga­ni­sa­ti­on per 1. Janu­ar 2014 erfolg­te inner­halb des bestehen­den Stel­len­etats. Bei jeder per­so­nel­len Ver­än­de­rung wird der Bedarf zur Wie­der­be­set­zung einer Stel­le geprüft. Eine gene­rel­le Reduk­ti­on des Per­so­nal­be­stan­des ist ange­sichts der umfas­sen­den Auf­ga­ben des Hoch­bau­amts und der Stadt­pla­nung nicht ange­zeigt, da dadurch für die Stadt wich­ti­ge Pro­jek­te ver­zö­gert wür­den, so z.B. die Über­ar­bei­tung von Zonen­plan und Bau­ord­nung, die Ver­ga­be von städ­ti­schen Grund­stü­cken gemäss Wohn­raum­stra­te­gie, die Ent­wick­lung der städ­ti­schen Lie­gen­schaf­ten im Stadt­haus­ge­viert, Kamm­garn­are­al, Kirch­hof­platz, aber auch Sanie­run­gen von Schul­häu­sern, Alters­zen­tren etc.

2. Könn­te sich der Stadt­rat auch eine Zusam­men­ar­beit zwi­schen den Hoch­bau­äm­tern der Stadt und dem Kan­ton vor­stel­len? Wie schätzt der Stadt­rat die Vor­tei­le in fol­gen­den Berei­chen ein?

a) Syn­er­gien, Einsparungspotenzial

Der Stadt­rat befür­wor­tet die Zusam­men­ar­beit von städ­ti­schen und kan­to­na­len Stel­len. Die Syn­er­gien bei den Auf­ga­ben der Hoch­bau­äm­ter schätzt der Stadt­rat als gering ein, da ein grös­se­res Gebäu­de­port­fo­lio nicht zwin­gend Ein­spa­rungs­po­ten­zi­al bei Sanie­rung, Unter­halt und Betrieb der Gebäu­de bie­tet. Eine inten­si­ve Zusam­men­ar­beit fin­det zwi­schen der Stadt­pla­nung und dem Raum­pla­nungs­amt statt. Auch auf der stra­te­gi­schen Ebe­ne ste­he ich als Bau­re­fe­ren­tin in einem regel­mäs­si­gen Aus­tausch mit dem Bau­di­rek­tor; die­se Pra­xis haben wir von unse­ren Vor­gän­gern übernommen.

b) Gemein­sa­me Stra­te­gie zur Ent­wick­lung des öffent­li­chen Raums

Ich gehe davon aus, dass der Inter­pel­lant mit dem öffent­li­chen Raum die­je­ni­gen Räu­me meint, die für ver­schie­de­ne Nut­zun­gen der Öffent­lich­keit zur Ver­fü­gung ste­hen. Der Stadt­rat hat im ver­gan­gen Okto­ber eine Frei­raum­stra­te­gie ver­ab­schie­det. Die­se umfasst u.a. die Zie­le für die öffent­li­chen Frei- und Grün­räu­me. Sie ori­en­tiert sich wie alle städ­ti­schen Stra­te­gien und Instru­men­te der Raum­ent­wick­lung an den natio­na­len und kan­to­na­len Stra­te­gien und Vor­ga­ben, wie bei­spiels­wei­se dem kan­to­na­len Richt­plan. Es ist jedoch Auf­ga­be der Gemein­den, den Umfang und die Qua­li­tät der Frei­räu­me für ver­schie­de­ne Nut­zun­gen festzulegen.

c) Gemein­sa­me Betreuung/Administration/Unterhalt/Weiterentwicklung der Lie­gen­schaf­ten Porte­feuille von Stadt und Kanton

Für die Ver­wal­tung, den Unter­halt und die Wei­ter­ent­wick­lung von Ver­wal­tungs­lie­gen­schaf­ten der Stadt ist das Hoch­bau­amt mit den Abtei­lun­gen “Faci­li­ty Manage­ment” sowie  “Pla­nung und Bau” zustän­dig. Für Lie­gen­schaf­ten des Finanz­ver­mö­gens ist die Immobilen-Abteilung des Finanz­re­fe­ra­tes zustän­dig. Beim Unter­halt der Lie­gen­schaf­ten arbei­tet die städ­ti­sche Immo­bi­li­en­ver­wal­tung mit dem Hoch­bau­amt zusam­men. Bei über­ge­ord­ne­ten Ent­wick­lun­gen wie z.B. die Ent­wick­lung gan­zer Area­le, ist die Stadt­pla­nung federführend.

Bei Pro­jek­ten und Inves­ti­tio­nen zum Unter­halt der Lie­gen­schaf­ten macht eine Zusam­men­ar­beit mit dem Kan­ton aus Sicht des Stadt­ra­tes wenig Sinn. Der jewei­li­ge Eigen­tü­mer bzw. die zustän­di­gen poli­ti­schen Gre­mi­en bei Stadt und Kan­ton ent­schei­den über Inves­ti­tio­nen und Deves­ti­tio­nen im Kon­text der jewei­li­gen Bedürf­nis­se und Mög­lich­kei­ten. Die mög­li­chen Syn­er­gien sind aus Sicht des Stadt­ra­tes bei die­sen Auf­ga­ben gerin­ger als der Mehr­auf­wand durch die Ver­kom­pli­zie­rung der Ent­schei­dungs­we­ge. Wei­ter ist zu berück­sich­ti­gen, dass die städ­ti­schen und die kan­to­na­len Behör­den unter­schied­li­chen Kom­pe­ten­zen und Zustän­dig­kei­ten haben; dies gilt bei­spiels­wei­se im Bau­be­wil­li­gungs­ver­fah­ren. Eine Zusam­men­füh­rung der bei­den Hoch­bau­äm­ter ist für den Stadt­rat aus die­sen Grün­den kei­ne Option.

Eine Zusam­men­ar­beit mit dem Kan­ton erach­ten wir jedoch bei stra­te­gi­schen Fra­gen zur Wei­ter­ent­wick­lung von Lie­gen­schaf­ten sinn­voll, also bei über­ge­ord­ne­ten pla­ne­ri­schen Auf­ga­ben sowie bei der Boden- und Ansie­de­lungs­po­li­tik. Dazu haben der Stadt­rat und der Regie­rungs­rat bereits Gesprä­che aufgenommen.

d) Gemein­sa­me Stra­te­gie für die Ansie­de­lung neu­er Firmen

Die Wirt­schafts­för­de­rung, die für die Ansied­lung von neu­en Fir­men zustän­dig ist, arbei­tet im Auf­trag des Kan­tons und damit für alle Gemein­den. Die Stadt Schaff­hau­sen hat sel­ber jedoch kei­ne ent­spre­chen­de Stel­le und arbei­tet des­halb im Rah­men eines ent­spre­chen­den Man­dats eben­falls mit der Wirt­schafts­för­de­rung zusammen.

Der Stadt­rat hat in den Legis­la­tur­zie­len zum Aus­druck gebracht, dass die Boden­po­li­tik ver­stärkt als Instru­ment der Wirt­schafts­för­de­rung zu berück­sich­ti­gen ist. Die ver­füg­ba­ren Land­re­ser­ven sind knapp und sol­len des­halb gezielt für wert­schöp­fungs­star­ke Nut­zun­gen zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Dies ist auch im Inter­es­se des Kan­tons und ent­spre­chen­de Gesprä­che zwi­schen Stadt- und Regie­rungs­rat sind wie bereits erwähnt im Gang.

Zum Schluss kom­me ich zum von Wal­ter Hotz im letz­ten Satz sei­ner Inter­pel­la­ti­on gefor­der­te Reor­ga­ni­sa­ti­ons­kon­zept: Die Orga­ni­sa­ti­on der Stadt­ver­wal­tung liegt in der Zustän­dig­keit des Stadt­ra­tes. Wie bereits ein­füh­rend erläu­tert, erach­tet es der Stadt­rat als nicht ziel­füh­rend, bereits vier Jah­re nach der letz­ten Reor­ga­ni­sa­ti­on wie­der eine sol­che zu ver­an­las­sen. Des­halb beant­wor­ten wir hier ger­ne die Fra­gen des Inter­pel­lan­ten, ver­zich­ten jedoch auf die Dar­le­gung eines Reorganisationskonzeptes.