Antworten des Stadtrates zur Interpellation Walter Hotz “Integration der Stadtplanung zum Hochbau”, Sitzung des Grossen Stadtrates vom 5. September 2017
Vor vier Jahren wurde die Organisation im Baureferat überprüft und eine Reorganisation durchgeführt. In der neuen Organisationsstruktur wurde die Stadtplanung aus dem Hochbauamt heraus gelöst.
Damit wurde das Ziel verfolgt, die Stadtplanung angesichts der anstehenden städtebaulichen und raumplanerischen Herausforderungen zu stärken. Die Umsetzung des neuen Raumplanungsgesetzes auf kommunaler Ebene sowie zahlreiche private und öffentliche Arealentwicklungen sind Aufgaben der Stadtplanung, welche die Entwicklung der Stadt Schaffhausen in den kommenden Jahren und Jahrzehnten prägen werden. Weiter wurde mit der Reorganisation angestrebt, Prozesse zu optimieren und die Dienstleistungen für die Schaffhauser Bevölkerung noch besser zu erbringen.
Mit der Reorganisation wurde der Bereich Hochbau verstärkt operativ ausgerichtet. Er ist für die städtischen Hochbauten sowie für die Baubewilligungsprozesse zuständig und umfasst die drei Abteilungen “Planung und Bau”, “Facility Management” sowie “Bau- und Feuerpolizei”.
Die Stadtplanung wurde als strategische Stelle gestärkt, die für Planungen auf verschiedenen Ebenen zuständig ist, von der Nutzungsplanung bis zur Planung von Arealentwicklungen. Sie umfasst die Fachstellen Städtebau, Raumplanung, Umwelt und Energie sowie Lärm und GIS.
1. Ist der Stadtrat bereit, eine Reorganisation des Baureferats mit dem Ziel, die Stadtplanung in den Hochbau zu integrieren, und zwar mit Reduktion des Personalbestandes?
Der Stadtrat ist der Ansicht, dass die bei der Reorganisation vor 4 Jahren leitenden Ziele immer noch gültig sind und eine erneute Reorganisation des Baureferats nicht zielführend ist. Die Reorganisation per 1. Januar 2014 erfolgte innerhalb des bestehenden Stellenetats. Bei jeder personellen Veränderung wird der Bedarf zur Wiederbesetzung einer Stelle geprüft. Eine generelle Reduktion des Personalbestandes ist angesichts der umfassenden Aufgaben des Hochbauamts und der Stadtplanung nicht angezeigt, da dadurch für die Stadt wichtige Projekte verzögert würden, so z.B. die Überarbeitung von Zonenplan und Bauordnung, die Vergabe von städtischen Grundstücken gemäss Wohnraumstrategie, die Entwicklung der städtischen Liegenschaften im Stadthausgeviert, Kammgarnareal, Kirchhofplatz, aber auch Sanierungen von Schulhäusern, Alterszentren etc.
2. Könnte sich der Stadtrat auch eine Zusammenarbeit zwischen den Hochbauämtern der Stadt und dem Kanton vorstellen? Wie schätzt der Stadtrat die Vorteile in folgenden Bereichen ein?
a) Synergien, Einsparungspotenzial
Der Stadtrat befürwortet die Zusammenarbeit von städtischen und kantonalen Stellen. Die Synergien bei den Aufgaben der Hochbauämter schätzt der Stadtrat als gering ein, da ein grösseres Gebäudeportfolio nicht zwingend Einsparungspotenzial bei Sanierung, Unterhalt und Betrieb der Gebäude bietet. Eine intensive Zusammenarbeit findet zwischen der Stadtplanung und dem Raumplanungsamt statt. Auch auf der strategischen Ebene stehe ich als Baureferentin in einem regelmässigen Austausch mit dem Baudirektor; diese Praxis haben wir von unseren Vorgängern übernommen.
b) Gemeinsame Strategie zur Entwicklung des öffentlichen Raums
Ich gehe davon aus, dass der Interpellant mit dem öffentlichen Raum diejenigen Räume meint, die für verschiedene Nutzungen der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Der Stadtrat hat im vergangen Oktober eine Freiraumstrategie verabschiedet. Diese umfasst u.a. die Ziele für die öffentlichen Frei- und Grünräume. Sie orientiert sich wie alle städtischen Strategien und Instrumente der Raumentwicklung an den nationalen und kantonalen Strategien und Vorgaben, wie beispielsweise dem kantonalen Richtplan. Es ist jedoch Aufgabe der Gemeinden, den Umfang und die Qualität der Freiräume für verschiedene Nutzungen festzulegen.
c) Gemeinsame Betreuung/Administration/Unterhalt/Weiterentwicklung der Liegenschaften Portefeuille von Stadt und Kanton
Für die Verwaltung, den Unterhalt und die Weiterentwicklung von Verwaltungsliegenschaften der Stadt ist das Hochbauamt mit den Abteilungen “Facility Management” sowie “Planung und Bau” zuständig. Für Liegenschaften des Finanzvermögens ist die Immobilen-Abteilung des Finanzreferates zuständig. Beim Unterhalt der Liegenschaften arbeitet die städtische Immobilienverwaltung mit dem Hochbauamt zusammen. Bei übergeordneten Entwicklungen wie z.B. die Entwicklung ganzer Areale, ist die Stadtplanung federführend.
Bei Projekten und Investitionen zum Unterhalt der Liegenschaften macht eine Zusammenarbeit mit dem Kanton aus Sicht des Stadtrates wenig Sinn. Der jeweilige Eigentümer bzw. die zuständigen politischen Gremien bei Stadt und Kanton entscheiden über Investitionen und Devestitionen im Kontext der jeweiligen Bedürfnisse und Möglichkeiten. Die möglichen Synergien sind aus Sicht des Stadtrates bei diesen Aufgaben geringer als der Mehraufwand durch die Verkomplizierung der Entscheidungswege. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die städtischen und die kantonalen Behörden unterschiedlichen Kompetenzen und Zuständigkeiten haben; dies gilt beispielsweise im Baubewilligungsverfahren. Eine Zusammenführung der beiden Hochbauämter ist für den Stadtrat aus diesen Gründen keine Option.
Eine Zusammenarbeit mit dem Kanton erachten wir jedoch bei strategischen Fragen zur Weiterentwicklung von Liegenschaften sinnvoll, also bei übergeordneten planerischen Aufgaben sowie bei der Boden- und Ansiedelungspolitik. Dazu haben der Stadtrat und der Regierungsrat bereits Gespräche aufgenommen.
d) Gemeinsame Strategie für die Ansiedelung neuer Firmen
Die Wirtschaftsförderung, die für die Ansiedlung von neuen Firmen zuständig ist, arbeitet im Auftrag des Kantons und damit für alle Gemeinden. Die Stadt Schaffhausen hat selber jedoch keine entsprechende Stelle und arbeitet deshalb im Rahmen eines entsprechenden Mandats ebenfalls mit der Wirtschaftsförderung zusammen.
Der Stadtrat hat in den Legislaturzielen zum Ausdruck gebracht, dass die Bodenpolitik verstärkt als Instrument der Wirtschaftsförderung zu berücksichtigen ist. Die verfügbaren Landreserven sind knapp und sollen deshalb gezielt für wertschöpfungsstarke Nutzungen zur Verfügung gestellt werden. Dies ist auch im Interesse des Kantons und entsprechende Gespräche zwischen Stadt- und Regierungsrat sind wie bereits erwähnt im Gang.
Zum Schluss komme ich zum von Walter Hotz im letzten Satz seiner Interpellation geforderte Reorganisationskonzept: Die Organisation der Stadtverwaltung liegt in der Zuständigkeit des Stadtrates. Wie bereits einführend erläutert, erachtet es der Stadtrat als nicht zielführend, bereits vier Jahre nach der letzten Reorganisation wieder eine solche zu veranlassen. Deshalb beantworten wir hier gerne die Fragen des Interpellanten, verzichten jedoch auf die Darlegung eines Reorganisationskonzeptes.