Die städtische Parkplatzverordnung wurde letztmals 1990 revidiert. Durch die geänderten Rahmenbedingungen und Bedürfnisse sind mittlerweile viele Bestimmungen überholt. Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat deshalb in einer Vorlage eine Revision der Parkplatzverordnung (PPVO), um die Anzahl und Anordnung von privaten Abstellplätzen neu zu regeln.
Die derzeit gültige städtische PPVO stammt aus dem Jahr 1971 und wurde das letzte Mal im Jahr 1990 teilrevidiert und eine Anpassung ist aus verschiedenen Gründen notwendig. Der Stadtrat kommt damit auch dem Auftrag des Grossen Stadtrats nach, der mit der Überweisung einer Motion die Überarbeitung der PPVO und dabei insbesondere die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für autofreies Wohnen gefordert hatte.
Die Entwicklung der Bevölkerung und der Arbeitsplätze in der Stadt Schaffhausen wirkt sich auch auf die Mobilität und das städtische Verkehrssystem aus, was in der Revision der PPVO berücksichtigt werden soll. Die für die Parkierung benötigten Flächen sollen möglichst stadtverträglich und bedarfsgerecht angeordnet und effizient genutzt werden können. Dies soll durch eine Lockerung der heute bestehenden Pflicht zur Erstellung von Parkplätzen sowie durch Maximalwerte erreicht werden. Die Anzahl Pflicht-Parkplätze wird reduziert und neu wird geregelt, unter welchen Bedingungen die Minimalwerte unterschritten werden können. Auch für die neuen Maximalwerte sollen Abweichungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Zudem sollen die Regelungen zu Abstellplätzen noch besser auf das öV-Angebot abgestimmt werden, und es ist auch genügend Raum für Velo- und Motorradabstellplätze vorzusehen.
Die vorgängig durchgeführte Vernehmlassung zeigte, dass der Revisionsbedarf grundsätzlich unbestritten ist, die Meinungen bei einzelnen Aspekten aber weit auseinandergehen. Um den geäusserten Anliegen Rechnung zu tragen, wurden nach der Vernehmlassung verschiedene Änderungen vorgenommen. Insbesondere wurden Regelungen ergänzt, welche einerseits den Maximalwert flexibler gestalten und andererseits die minimal erforderliche Anzahl Abstellplätze reduzieren. Mit besonderen Bestimmungen wird auf Bedürfnisse von Unternehmen Rücksicht genommen.