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Stadtratswahlen Schaffhausen 2016, Katrin Bernath, Grünliberale
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Revi­si­on der Parkplatzverordnung

Die städ­ti­sche Park­platz­ver­ord­nung wur­de letzt­mals 1990 revi­diert. Durch die geän­der­ten Rah­men­be­din­gun­gen und Bedürf­nis­se sind mitt­ler­wei­le vie­le Bestim­mun­gen über­holt. Der Stadt­rat unter­brei­tet dem Gros­sen Stadt­rat des­halb in einer Vor­la­ge eine Revi­si­on der Park­platz­ver­ord­nung (PPVO), um die Anzahl und Anord­nung von pri­va­ten Abstell­plät­zen neu zu regeln. 

Die der­zeit gül­ti­ge städ­ti­sche PPVO stammt aus dem Jahr 1971 und wur­de das letz­te Mal im Jahr 1990 teil­re­vi­diert und eine Anpas­sung ist aus ver­schie­de­nen Grün­den not­wen­dig. Der Stadt­rat kommt damit auch dem Auf­trag des Gros­sen Stadt­rats nach, der mit der Über­wei­sung einer Moti­on die Über­ar­bei­tung der PPVO und dabei ins­be­son­de­re die Schaf­fung einer recht­li­chen Grund­la­ge für auto­frei­es Woh­nen gefor­dert hatte.

Die Ent­wick­lung der Bevöl­ke­rung und der Arbeits­plät­ze in der Stadt Schaff­hau­sen wirkt sich auch auf die Mobi­li­tät und das städ­ti­sche Ver­kehrs­sys­tem aus, was in der Revi­si­on der PPVO berück­sich­tigt wer­den soll. Die für die Par­kie­rung benö­tig­ten Flä­chen sol­len mög­lichst stadt­ver­träg­lich und bedarfs­ge­recht ange­ord­net und effi­zi­ent genutzt wer­den kön­nen. Dies soll durch eine Locke­rung der heu­te bestehen­den Pflicht zur Erstel­lung von Park­plät­zen sowie durch Maxi­mal­wer­te erreicht wer­den. Die Anzahl Pflicht-Parkplätze wird redu­ziert und neu wird gere­gelt, unter wel­chen Bedin­gun­gen die Mini­mal­wer­te unter­schrit­ten wer­den kön­nen. Auch für die neu­en Maxi­mal­wer­te sol­len Abwei­chun­gen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen mög­lich sein. Zudem sol­len die Rege­lun­gen zu Abstell­plät­zen noch bes­ser auf das öV-Angebot abge­stimmt wer­den, und es ist auch genü­gend Raum für Velo- und Motor­rad­ab­stell­plät­ze vorzusehen.

Die vor­gän­gig durch­ge­führ­te Ver­nehm­las­sung zeig­te, dass der Revi­si­ons­be­darf grund­sätz­lich unbe­strit­ten ist, die Mei­nun­gen bei ein­zel­nen Aspek­ten aber weit aus­ein­an­der­ge­hen. Um den geäus­ser­ten Anlie­gen Rech­nung zu tra­gen, wur­den nach der Ver­nehm­las­sung ver­schie­de­ne Ände­run­gen vor­ge­nom­men. Ins­be­son­de­re wur­den Rege­lun­gen ergänzt, wel­che einer­seits den Maxi­mal­wert fle­xi­bler gestal­ten und ande­rer­seits die mini­mal erfor­der­li­che Anzahl Abstell­plät­ze redu­zie­ren. Mit beson­de­ren Bestim­mun­gen wird auf Bedürf­nis­se von Unter­neh­men Rück­sicht genommen.

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