Suche
Stadtratswahlen Schaffhausen 2016, Katrin Bernath, Grünliberale
Suche Menü

Velo­weg Hem­men­tal - Schaffhausen

Stel­lung­nah­me des Stadt­ra­ts zum Pos­tu­lat von Her­mann Schlat­ter «Voll­stän­di­ge Asphal­tie­rung Rad­weg Hem­men­tal - Schaff­hau­sen» für die Sit­zung des Gros­sen Stadt­ra­ts vom 8. Dezem­ber 2020

Mit dem Pos­tu­lat wird der Stadt­rat beauf­tragt zu prü­fen, wie das nicht asphal­tier­te Teil­stück des Rad­wegs Hem­men­tal –Schaff­hau­sen, im Förs­ter­acker, mit einem Asphalt­be­lag ergänzt wer­den kann. Soll­ten Gewäs­ser­schutz oder ande­re Grün­de gegen eine Asphal­tie­rung spre­chen, soll der Stadt­rat auf­zei­gen, wel­che ande­ren Lösun­gen zu einem durch­ge­hend, asphal­tier­ten bzw. aus­rei­chend ver­fes­tig­ten Rad­weg füh­ren. Der Stadt­rat nimmt wie folgt Stellung:

Das Anlie­gen des Pos­tu­lats, ein auf der gesam­ten Stre­cke asphal­tier­ter Rad­weg, ist so alt wie der Rad­weg selbst. Bereits bei der Eröff­nung wur­de dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Umset­zung die­ses Anlie­gens von der Fest­set­zung der Gewäs­ser­räu­me abhän­gig ist. Ger­ne wer­de ich die­sen Zusam­men­hang erläu­tern und auch auf die Ergeb­nis­se einer ers­ten Prü­fung alter­na­ti­ver Stre­cken­füh­run­gen eingehen.

1. Aus­gangs­la­ge

Der Velo­weg zwi­schen Schaff­hau­sen und Hem­men­tal wur­de im Rah­men des ers­ten Agglo­me­ra­ti­ons­pro­gramms des Bun­des im Jahr 2013 rea­li­siert. Das kan­to­na­le Tief­bau­amt war für das Pro­jekt ver­ant­wort­lich. Das Pro­jekt mit Kos­ten von rund 550’000.00 Fran­ken wur­de vom Bund mit rund 125’000.00 Fran­ken mit­fi­nan­ziert, der Rest­be­trag wur­de von Stadt und Kan­ton je hälf­tig getra­gen. Auf einem Abschnitt von rund 700 Metern ist der Velo­weg nicht asphal­tiert. Es ist nach­voll­zieh­bar, dass Velo­fah­re­rin­nen und Velo­fah­rer in der Regel einen asphal­tier­ten Weg einem gekies­ten Grien­be­lag vor­zie­hen. Der Rad­weg liegt aber in einem Gebiet mit hohen öko­lo­gi­schen Wer­ten und im BLN-Gebiet Ran­den, das heisst im Bun­des­in­ven­tar der Land­schaf­ten und Naturdenkmäler.

2. Nut­zung und Zustand des Velowegs

Damit der chaus­sier­te Abschnitt des Velo­wegs für alle mög­lichst pro­blem­los befahr­bar ist, ist ein regel­mäs­si­ger Unter­halt wich­tig. Tief­bau Schaff­hau­sen ist dafür zustän­dig, die Schä­den regel­mäs­sig zu behe­ben. Der Belag wird gemäss Unter­halts­pla­nung im Herbst und Früh­jahr und zusätz­lich auch nach län­ge­ren bezie­hungs­wei­se star­ken Regen­fäl­len aus­ge­bes­sert (cir­ca fünf Mal pro Jahr). Der nicht asphal­tier­te Abschnitt wird auch von Trak­to­ren und Last­wa­gen befah­ren. Deren Nut­zung der unbe­fes­tig­ten Stras­sen hat einen gros­sen Ein­fluss auf den Zustand der Fahr­bahn. Zwi­schen den Land­wir­ten und dem kan­to­na­len Tief­bau­amt gibt es Ver­ein­ba­run­gen, dass der Velo­weg für die Bewirt­schaf­tung der Fel­der befah­ren wer­den darf. Last­wa­gen, die die hie­si­ge Gewer­be­zo­ne oder Hüh­ner­zucht bedie­nen, sind hin­ge­gen nicht befugt, den hier zur Dis­kus­si­on ste­hen­den Abschnitt des Velo­wegs zu befahren.

Eine Ver­bes­se­rung die­ser Situa­ti­on könn­te mit der direk­ten Erschlies­sung des Gewer­be­ge­biets von der Haupt­stras­se her erreicht wer­den. Die­se Erschlies­sung wur­de im Quar­tier­plan bereits vor vie­len Jah­ren fest­ge­hal­ten. Im kom­men­den Jahr soll über­prüft wer­den, ob die dama­li­ge Pla­nung noch den aktu­el­len Rah­men­be­din­gun­gen und Bedürf­nis­sen ent­spricht und was die Rea­li­sie­rung für die Stadt und die Grund­ei­gen­tü­mer bedeu­ten wür­de, ins­be­son­de­re auch bezüg­lich der damit ver­bun­de­nen Kosten.

3. Anfor­de­run­gen bezüg­lich Gewässerraum

Der Velo­weg liegt im pro­vi­so­risch fest­ge­leg­ten Gewäs­ser­raum und grenzt direkt an eine Hecke, die unter Natur­schutz steht. Gemäss Gewäs­ser­schutz­ge­setz hät­te der Velo­weg aus­ser­halb des Gewäs­ser­raums ange­legt wer­den müs­sen. Pro Natu­ra erhob Ein­spra­che gegen den Aus­bau des ehe­ma­li­gen Güter­wegs zu einem Velo­weg. Die Ein­spra­che betraf die Asphal­tie­rung in den Berei­chen, in denen der Weg inner­halb des Gewäs­ser­rau­mes gemäss der Über­gangs­be­stim­mung liegt. Pro Natu­ra ver­trat die Hal­tung, dass der Velo­weg nicht stand­ort­ge­bun­den sei und dass die­ser mit dem Ein­satz ver­hält­nis­mäs­si­ger Mit­tel ver­legt wer­den könn­te. Der Kan­ton woll­te sich nicht auf einen Rechts­streit mit Pro Natu­ra ein­las­sen, bevor der Gewäs­ser­raum nicht defi­ni­tiv fest­ge­legt wurde.

Die Über­gangs­be­stim­mun­gen für Gewäs­ser­räu­me legen einen Abstand auf bei­den Sei­ten des Gewäs­sers fest. Bei der defi­ni­ti­ven Fest­le­gung besteht die Mög­lich­keit, die Gewäs­ser­räu­me asym­me­trisch anzu­ord­nen. So könn­te in den betrof­fe­nen Abschnit­ten eine Asphal­tie­rung des Rad­wegs in Erwä­gung gezo­gen wer­den. Ange­sichts die­ser Aus­gangs­la­ge hat das kan­to­na­le Tief­bau­amt mit Pro Natu­ra im Jahr 2012 eine Ver­ein­ba­rung aus­ge­han­delt. Dar­in wur­de fest­ge­hal­ten, dass inner­halb des Gewäs­ser­raums, der gemäss Über­gangs­be­stim­mun­gen des Gewässerschutz-gesetzes gilt, auf eine Asphal­tie­rung zu ver­zich­ten ist. Sobald die defi­ni­ti­ven Gewäs­ser­räu­me aus­ge­schie­den sein wer­den, soll die Asphal­tie­rung des Rad­wegs in den genann­ten Abschnit­ten erneut mit den Bedürf­nis­sen des Natur­schut­zes eva­lu­iert und gege­be­nen­falls wie­der öffent­lich auf­ge­legt werden.

Im Ent­wurf der geplan­ten Zonen­plan­re­vi­si­on zum Gewäs­ser­raum ist der defi­ni­ti­ve Gewäs­ser­raum beim Hem­men­ta­ler­bach so ange­legt, dass der Velo­weg weit­ge­hend aus­ser­halb des Gewäs­ser­raums liegt. Bei der Bach­que­rung ist es unver­meid­bar, dass der Velo­weg den Gewäs­ser­raum quert und ein kur­zer Abschnitt im Gewäs­ser­raum liegt. Lei­der ist das noch nicht defi­ni­tiv fest­ge­setzt. Die Arbei­ten zur Fest­le­gung der Gewäs­ser­räu­me haben sich auf­grund per­so­nel­ler Eng­päs­se ver­zö­gert, sind nun aber soweit, dass der Ent­wurf bis Ende Jahr dem Stadt­rat vor­ge­legt wer­den soll. Anschlies­send erfolgt die kan­to­na­le Vor­prü­fung und die öffent­li­che Auf­la­ge, bevor die Vor­la­ge an den Gros­sen Stadt­rat ver­ab­schie­det wer­den kann. Der Zeit­ho­ri­zont für die Umset­zung die­ser Schrit­te liegt bei rund ein­ein­halb bis zwei Jahren.

Ob der Velo­weg zwi­schen Hem­men­tal und Som­mer­wies oder ein­zel­ne Abschnit­te davon asphal­tiert wer­den kön­nen, ist nicht nur vom Gewäs­ser­raum abhän­gig, son­dern auch von den Natur­wer­ten und Bestim­mun­gen im BLN-Gebiet Ran­den. Für den Ent­scheid bezüg­lich Asphal­tie­rung sind die Natur­wer­te zu erhe­ben und dar­auf basie­rend eine Abwä­gung der ver­schie­de­nen Inter­es­sen vor­zu­neh­men. Die Eva­lua­ti­on soll, wie in der dama­li­gen Ver­ein­ba­rung zwi­schen Kan­ton und Pro Natu­ra fest­ge­hal­ten, nach der Aus­schei­dung der defi­ni­ti­ven Gewäs­ser­räu­me erfolgen.

4. Alter­na­ti­ve Streckenführungen

Im Rah­men der Ver­nehm­las­sung zum Richt­plan Sied­lung Hem­men­tal wur­den Vor­schlä­ge für alter­na­ti­ve Stre­cken­füh­run­gen des Velo­wegs ein­ge­reicht. Eine ers­te Beur­tei­lung die­ser Vor­schlä­ge zeigt, dass es kei­ne ein­fach rea­li­sier­ba­ren Alter­na­ti­ven gibt.  Ein ers­ter Vor­schlag für eine alter­na­ti­ve Stre­cken­füh­rung führt durch eine Land­schafts­schutz­zo­ne und eine dem Bach ent­lang ver­lau­fen­de über­la­gern­de Natur­schutz­zo­ne. Die­se Stre­cken­füh­rung ist auf­grund der schüt­zens­wer­ten Natur­ob­jek­te nicht möglich.

Die zwei­te vor­ge­schla­ge­ne Alter­na­ti­ve wür­de durch den Wald füh­ren. Sie wird bereits vom Antrags­stel­ler aus prak­ti­schen Grün­den als weni­ger geeig­net beur­teilt, da der Weg im Win­ter oft schnee­be­deckt oder ver­eist ist. Zudem sind im Wald neue asphal­tier­te Wege in der Regel nicht zuläs­sig und da es sich beim betrof­fe­nen Wald­stras­sen­ab­schnitt um einen Wan­der­weg han­delt, besteht eine Ersatz­pflicht, das heisst, es müss­te ein alter­na­ti­ver nicht asphal­tier­ter Wan­der­weg mög­lich sein.

Gene­rell ist in Bezug auf Alter­na­ti­ven fest­zu­hal­ten, dass der heu­te bestehen­de Weg erst vor sie­ben Jah­ren gebaut und sich die Ver­hält­nis­se seit­her nicht grund­le­gend geän­dert haben. Die erneu­te Pla­nung und der Bau eines neu­en Weges wären mit beträcht­li­chem per­so­nel­len und finan­zi­el­len Auf­wand ver­bun­den. Des­halb ist eine Lösung mit dem bestehen­den Rad­weg zu bevor­zu­gen und die Mög­lich­keit einer zusätz­li­chen Asphal­tie­rung auf ein­zel­nen Abschnit­ten wird -wie bereits erläu­tert -nach der Fest­le­gung der Gewäs­ser­räu­me geprüft.

5. Fazit

Der Stadt­rat aner­kennt das Bedürf­nis, die Bedin­gun­gen für den Vel­over­kehr -ins­be­son­de­re bei nas­sem Wet­ter -mit einer Asphal­tie­rung des zur Dis­kus­si­on ste­hen­den Abschnitts des Velo­wegs zu ver­bes­sern. Es ist jedoch auch fest­zu­hal­ten, dass es sich hier nicht um einen Son­der­fall han­delt und zahl­rei­che Abschnit­te offi­zi­el­ler Velo­rou­ten nicht asphal­tiert sind. Damit der chaus­sier­te Weg mög­lichst pro­blem­los befah­ren wer­den kann, wird durch Tief­bau Schaff­hau­sen ein regel­mäs­si­ger Unter­halt gewährleistet.

Der Stadt­rat ist nach wie vor bereit, die Belags­art - wie bereits 2012 ver­ein­bart - mit der defi­ni­ti­ven Fest­le­gung des Gewäs­ser­raums beim Hem­men­ta­ler­bach zu prü­fen. Des­halb ist der Stadt­rat bereit, das Pos­tu­lat mit dem geän­der­ten Text entgegen-zunehmen. Die Rea­li­sier­bar­keit einer alter­na­ti­ven Stre­cken­füh­rung beur­teilt der Stadt­rat aller­dings sowohl auf­grund der damit ver­bun­de­nen Kos­ten, als auch der zusätz­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen in einem Gebiet mit hohen Natur­wer­ten, kritisch.