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Wohn­raum­ent­wick­lung: Die Area­le «Alpen­blick» und «Hoch­stras­se» sol­len im Bau­recht abge­ge­ben werden

Der Stadt­rat hat zwei Vor­la­gen zur Abga­be von Area­len im Bau­recht an den Gros­sen Stadt­rat über­wie­sen. Im Bau­recht abge­ge­ben und gemäss den Zie­len der Wohn­raum­ent­wick­lung Schaff­hau­sen ent­wi­ckelt wer­den sol­len das Are­al «Werk­hof Hoch­stras­se» und das Are­al «Alpen­blick».

Das Are­al an der Hoch­stras­se umfasst eine bebau­te Flä­che von rund 5’800 m2 in der Wohn­zo­ne W4 an der Ecke Hochstrasse/Finsterwaldstrasse, auf wel­cher der heu­te noch von der Abtei­lung Ent­sor­gung genutz­te städ­ti­sche Werk­hof unter­ge­bracht ist. Mit dem Zusam­men­schluss der Tief­bau­äm­ter von Kan­ton und Stadt Schaff­hau­sen fiel auch der Ent­schluss, dass die städ­ti­sche Abtei­lung Ent­sor­gung in den Werk­hof im Schwei­zers­bild umzie­hen wird. Dies wird nun im Früh­ling 2021 umge­setzt. Auf dem Are­al soll neu hoch­wer­ti­ger Wohn­raum geschaf­fen wer­den mit moder­nen Miet­woh­nun­gen. In einem ein­fach gehal­te­nen offe­nen Ver­ga­be­ver­fah­ren soll jener Aus­schrei­bungs­teil­neh­mer ermit­telt wer­den, wel­cher die bes­te Ent­wick­lung der Lie­gen­schaft im Inter­es­se der Stadt gewährleistet.

Das Are­al «Alpen­blick» hat eine Grös­se von 2’615 m2 und befin­det sich in der Wohn­zo­ne W4 an der Ecke Stimmerstrasse/Rheinhardstrasse/Eichenstrasse. Es soll im Bau­recht exklu­siv an einen gemein­nüt­zi­gen Wohn­bau­trä­ger wie zum Bei­spiel eine Wohn­bau­ge­nos­sen­schaft ver­ge­ben wer­den, um auf dem Are­al gemein­nüt­zi­gen Wohn­raum zu erstel­len. Die Ver­ga­be des Are­als «Alpen­blick» ist Teil der stadt­rät­li­chen Stra­te­gie zur För­de­rung des gemein­nüt­zi­gen Wohnungsbaus.

In bei­den Fäl­len wird das neue, zwei­pha­si­ge Ver­ga­be­ver­fah­ren ange­wen­det. In der ers­ten Pha­se sucht die Stadt den geeig­ne­ten Bau­rechts­neh­mer. In der zwei­ten Pha­se muss der Bau­rechts­neh­mer einen Archi­tek­tur­wett­be­werb durch­füh­ren, damit eine qua­li­täts­vol­le Ent­wick­lung gewähr­leis­tet wird. Der Archi­tek­tur­wett­be­werb wird von der Stadt begleitet.

Über die Ver­ga­be von Bau­rech­ten mit einem Land­wert von über 1 Mio. Fran­ken ent­schei­det gemäss der ver­fas­sungs­mäs­si­gen Kom­pe­tenz­re­ge­lung abschlies­send der Gros­se Stadt­rat. Mit den jetzt vom Stadt­rat an den Gros­sen Stadt­rat ver­ab­schie­de­ten Vor­la­gen soll die Kom­pe­tenz zur Abwick­lung des Ver­ga­be­ver­fah­rens an den Stadt­rat über­tra­gen werden.

Vor­la­ge Alpenblick

Vor­la­ge Hochstrasse