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Stadtratswahlen Schaffhausen 2016, Katrin Bernath, Grünliberale
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Zur Initia­ti­ve «Nein zu Tem­po 30 auf Hauptstrassen»

Der Stadt­rat lehnt die Initia­ti­ve «Nein zu Tem­po 30» auf Haupt­stras­sen ab. Die Initia­ti­ve kann zwar for­mell als gül­tig ein­ge­stuft wer­den, inhalt­lich emp­fiehlt der Stadt­rat aber, der Initia­ti­ve aus fol­gen­den Grün­den nicht zuzustimmen:

  • Der Bund hat sowohl den Grund­satz Tem­po 50 inner­orts gere­gelt, als auch klar defi­nier­te Bedin­gun­gen, wann davon abge­wi­chen wer­den kann und muss.
  • Das über­ge­ord­ne­te Recht zwingt die Behör­den im Ein­zel­fall zu prü­fen, ob eine Her­ab­set­zung der Höchst­ge­schwin­dig­keit auf Tem­po 30 ange­zeigt ist. Die Stadt Schaff­hau­sen kann nicht Tem­po 30 auf ver­kehrs­ori­en­tier­ten Stras­sen gene­rell aus­schlies­sen oder weni­ger weit­rei­chen­de «Aus­nah­men» anwen­den als jene, wel­che bereits in der Signa­li­sa­ti­ons­ver­ord­nung gere­gelt sind.
  • Es gibt zwin­gen­de Grün­de, auch auf ver­kehrs­ori­en­tier­ten Stras­sen Tem­po 30 anzu­ord­nen, etwa wenn Anwoh­nen­de von über­mäs­si­gem Lärm betrof­fen sind oder wenn übri­ge Ver­kehrs­teil­neh­men­de (ins­be­son­de­re Fuss­gän­ge­rin­nen und Fuss­gän­ger oder Velo­fah­ren­de) stark gefähr­det sind.
  • In der Pra­xis wür­de sich nichts ändern, da der neue Ver­fas­sungs­ar­ti­kel nur wie­der­ho­len wür­de, was durch Bun­des­recht bereits defi­niert ist. Der Stadt­rat stützt sich bei der Anord­nung von Tem­po­re­duk­tio­nen auf das über­ge­ord­ne­te Recht sowie auf fach­li­che Beur­tei­lun­gen zur Not­wen­dig­keit, Zweck­mäs­sig­keit und Verhältnismässigkeit.

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