Der Stadtrat hat eine Vorlage zur Festsetzung der Gewässerräume und der Gefahrenkarte in der Stadt Schaffhausen an den Grossen Stadtrat verabschiedet.
Die Gewässerräume dienen der langfristigen Sicherstellung der natürlichen Funktionen der Gewässer und Uferbereiche, dem Schutz vor Hochwasser und der Gewährleistung der Gewässernutzung. Gegenwärtig gelten die Gewässerräume in der Stadt Schaffhausen nach den Übergangsbestimmungen des Bundes. Die Gewässerräume in der Stadt Schaffhausen werden so ausgeschieden, dass einerseits eine qualitätsvolle und nachhaltige Siedlungsentwicklung nach innen und andererseits ausreichend Raum für die vielfältigen Naturwerte gewährleistet werden kann.
Die Bauordnung wird mit Bestimmungen zu den Gewässerräumen ergänzt. Gleichzeitig wird die bisher behördenverbindliche Gefahrenkarte in den Zonenplan und die Bauordnung aufgenommen und damit grundeigentümerverbindlich festgesetzt.