Stellungnahme des Stadtrats zum Postulat von Hermann Schlatter «Vollständige Asphaltierung Radweg Hemmental - Schaffhausen» für die Sitzung des Grossen Stadtrats vom 8. Dezember 2020
Mit dem Postulat wird der Stadtrat beauftragt zu prüfen, wie das nicht asphaltierte Teilstück des Radwegs Hemmental –Schaffhausen, im Försteracker, mit einem Asphaltbelag ergänzt werden kann. Sollten Gewässerschutz oder andere Gründe gegen eine Asphaltierung sprechen, soll der Stadtrat aufzeigen, welche anderen Lösungen zu einem durchgehend, asphaltierten bzw. ausreichend verfestigten Radweg führen. Der Stadtrat nimmt wie folgt Stellung:
Das Anliegen des Postulats, ein auf der gesamten Strecke asphaltierter Radweg, ist so alt wie der Radweg selbst. Bereits bei der Eröffnung wurde darauf hingewiesen, dass die Umsetzung dieses Anliegens von der Festsetzung der Gewässerräume abhängig ist. Gerne werde ich diesen Zusammenhang erläutern und auch auf die Ergebnisse einer ersten Prüfung alternativer Streckenführungen eingehen.
1. Ausgangslage
Der Veloweg zwischen Schaffhausen und Hemmental wurde im Rahmen des ersten Agglomerationsprogramms des Bundes im Jahr 2013 realisiert. Das kantonale Tiefbauamt war für das Projekt verantwortlich. Das Projekt mit Kosten von rund 550’000.00 Franken wurde vom Bund mit rund 125’000.00 Franken mitfinanziert, der Restbetrag wurde von Stadt und Kanton je hälftig getragen. Auf einem Abschnitt von rund 700 Metern ist der Veloweg nicht asphaltiert. Es ist nachvollziehbar, dass Velofahrerinnen und Velofahrer in der Regel einen asphaltierten Weg einem gekiesten Grienbelag vorziehen. Der Radweg liegt aber in einem Gebiet mit hohen ökologischen Werten und im BLN-Gebiet Randen, das heisst im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler.
2. Nutzung und Zustand des Velowegs
Damit der chaussierte Abschnitt des Velowegs für alle möglichst problemlos befahrbar ist, ist ein regelmässiger Unterhalt wichtig. Tiefbau Schaffhausen ist dafür zuständig, die Schäden regelmässig zu beheben. Der Belag wird gemäss Unterhaltsplanung im Herbst und Frühjahr und zusätzlich auch nach längeren beziehungsweise starken Regenfällen ausgebessert (circa fünf Mal pro Jahr). Der nicht asphaltierte Abschnitt wird auch von Traktoren und Lastwagen befahren. Deren Nutzung der unbefestigten Strassen hat einen grossen Einfluss auf den Zustand der Fahrbahn. Zwischen den Landwirten und dem kantonalen Tiefbauamt gibt es Vereinbarungen, dass der Veloweg für die Bewirtschaftung der Felder befahren werden darf. Lastwagen, die die hiesige Gewerbezone oder Hühnerzucht bedienen, sind hingegen nicht befugt, den hier zur Diskussion stehenden Abschnitt des Velowegs zu befahren.
Eine Verbesserung dieser Situation könnte mit der direkten Erschliessung des Gewerbegebiets von der Hauptstrasse her erreicht werden. Diese Erschliessung wurde im Quartierplan bereits vor vielen Jahren festgehalten. Im kommenden Jahr soll überprüft werden, ob die damalige Planung noch den aktuellen Rahmenbedingungen und Bedürfnissen entspricht und was die Realisierung für die Stadt und die Grundeigentümer bedeuten würde, insbesondere auch bezüglich der damit verbundenen Kosten.
3. Anforderungen bezüglich Gewässerraum
Der Veloweg liegt im provisorisch festgelegten Gewässerraum und grenzt direkt an eine Hecke, die unter Naturschutz steht. Gemäss Gewässerschutzgesetz hätte der Veloweg ausserhalb des Gewässerraums angelegt werden müssen. Pro Natura erhob Einsprache gegen den Ausbau des ehemaligen Güterwegs zu einem Veloweg. Die Einsprache betraf die Asphaltierung in den Bereichen, in denen der Weg innerhalb des Gewässerraumes gemäss der Übergangsbestimmung liegt. Pro Natura vertrat die Haltung, dass der Veloweg nicht standortgebunden sei und dass dieser mit dem Einsatz verhältnismässiger Mittel verlegt werden könnte. Der Kanton wollte sich nicht auf einen Rechtsstreit mit Pro Natura einlassen, bevor der Gewässerraum nicht definitiv festgelegt wurde.
Die Übergangsbestimmungen für Gewässerräume legen einen Abstand auf beiden Seiten des Gewässers fest. Bei der definitiven Festlegung besteht die Möglichkeit, die Gewässerräume asymmetrisch anzuordnen. So könnte in den betroffenen Abschnitten eine Asphaltierung des Radwegs in Erwägung gezogen werden. Angesichts dieser Ausgangslage hat das kantonale Tiefbauamt mit Pro Natura im Jahr 2012 eine Vereinbarung ausgehandelt. Darin wurde festgehalten, dass innerhalb des Gewässerraums, der gemäss Übergangsbestimmungen des Gewässerschutz-gesetzes gilt, auf eine Asphaltierung zu verzichten ist. Sobald die definitiven Gewässerräume ausgeschieden sein werden, soll die Asphaltierung des Radwegs in den genannten Abschnitten erneut mit den Bedürfnissen des Naturschutzes evaluiert und gegebenenfalls wieder öffentlich aufgelegt werden.
Im Entwurf der geplanten Zonenplanrevision zum Gewässerraum ist der definitive Gewässerraum beim Hemmentalerbach so angelegt, dass der Veloweg weitgehend ausserhalb des Gewässerraums liegt. Bei der Bachquerung ist es unvermeidbar, dass der Veloweg den Gewässerraum quert und ein kurzer Abschnitt im Gewässerraum liegt. Leider ist das noch nicht definitiv festgesetzt. Die Arbeiten zur Festlegung der Gewässerräume haben sich aufgrund personeller Engpässe verzögert, sind nun aber soweit, dass der Entwurf bis Ende Jahr dem Stadtrat vorgelegt werden soll. Anschliessend erfolgt die kantonale Vorprüfung und die öffentliche Auflage, bevor die Vorlage an den Grossen Stadtrat verabschiedet werden kann. Der Zeithorizont für die Umsetzung dieser Schritte liegt bei rund eineinhalb bis zwei Jahren.
Ob der Veloweg zwischen Hemmental und Sommerwies oder einzelne Abschnitte davon asphaltiert werden können, ist nicht nur vom Gewässerraum abhängig, sondern auch von den Naturwerten und Bestimmungen im BLN-Gebiet Randen. Für den Entscheid bezüglich Asphaltierung sind die Naturwerte zu erheben und darauf basierend eine Abwägung der verschiedenen Interessen vorzunehmen. Die Evaluation soll, wie in der damaligen Vereinbarung zwischen Kanton und Pro Natura festgehalten, nach der Ausscheidung der definitiven Gewässerräume erfolgen.
4. Alternative Streckenführungen
Im Rahmen der Vernehmlassung zum Richtplan Siedlung Hemmental wurden Vorschläge für alternative Streckenführungen des Velowegs eingereicht. Eine erste Beurteilung dieser Vorschläge zeigt, dass es keine einfach realisierbaren Alternativen gibt. Ein erster Vorschlag für eine alternative Streckenführung führt durch eine Landschaftsschutzzone und eine dem Bach entlang verlaufende überlagernde Naturschutzzone. Diese Streckenführung ist aufgrund der schützenswerten Naturobjekte nicht möglich.
Die zweite vorgeschlagene Alternative würde durch den Wald führen. Sie wird bereits vom Antragssteller aus praktischen Gründen als weniger geeignet beurteilt, da der Weg im Winter oft schneebedeckt oder vereist ist. Zudem sind im Wald neue asphaltierte Wege in der Regel nicht zulässig und da es sich beim betroffenen Waldstrassenabschnitt um einen Wanderweg handelt, besteht eine Ersatzpflicht, das heisst, es müsste ein alternativer nicht asphaltierter Wanderweg möglich sein.
Generell ist in Bezug auf Alternativen festzuhalten, dass der heute bestehende Weg erst vor sieben Jahren gebaut und sich die Verhältnisse seither nicht grundlegend geändert haben. Die erneute Planung und der Bau eines neuen Weges wären mit beträchtlichem personellen und finanziellen Aufwand verbunden. Deshalb ist eine Lösung mit dem bestehenden Radweg zu bevorzugen und die Möglichkeit einer zusätzlichen Asphaltierung auf einzelnen Abschnitten wird -wie bereits erläutert -nach der Festlegung der Gewässerräume geprüft.
5. Fazit
Der Stadtrat anerkennt das Bedürfnis, die Bedingungen für den Veloverkehr -insbesondere bei nassem Wetter -mit einer Asphaltierung des zur Diskussion stehenden Abschnitts des Velowegs zu verbessern. Es ist jedoch auch festzuhalten, dass es sich hier nicht um einen Sonderfall handelt und zahlreiche Abschnitte offizieller Velorouten nicht asphaltiert sind. Damit der chaussierte Weg möglichst problemlos befahren werden kann, wird durch Tiefbau Schaffhausen ein regelmässiger Unterhalt gewährleistet.
Der Stadtrat ist nach wie vor bereit, die Belagsart - wie bereits 2012 vereinbart - mit der definitiven Festlegung des Gewässerraums beim Hemmentalerbach zu prüfen. Deshalb ist der Stadtrat bereit, das Postulat mit dem geänderten Text entgegen-zunehmen. Die Realisierbarkeit einer alternativen Streckenführung beurteilt der Stadtrat allerdings sowohl aufgrund der damit verbundenen Kosten, als auch der zusätzlichen Beeinträchtigungen in einem Gebiet mit hohen Naturwerten, kritisch.