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Ener­gie­ffi­zi­enz bei städ­ti­schen Gebäuden

Stel­lung­nah­me des Stadt­ra­ts zum Pos­tu­lat von René Schmidt «GEAK Aus­wei­se für städ­ti­sche Lie­gen­schaf­ten» für die Sit­zung des Gros­sen Stadt­ra­ts vom 8. Dezem­ber 2020

Mit dem Pos­tu­lat wird der Stadt­rat beauf­tragt, die  Ener­gie­ef­fi­zi­enz  der  städ­ti­schen Lie­gen­schaf­ten zu über­prü­fen und abzu­klä­ren, ob mit dem Gebäu­de­aus­weis  der  Kan­to­ne ins­be­son­de­re für die  städ­ti­schen Lie­gen­schaf­ten im Finanz­ver­mö­gen ein umfas­sen­des Sys­tem zur Beur­tei­lung und Ver­bes­se­rung  der  Ener­gie­ef­fi­zi­enz und der Unter­halts­pla­nung ein­zu­füh­ren sei. Der Stadt­rat nimmt wie folgt Stellung:

1. All­ge­mei­ne Infor­ma­tio­nen zum GEAK

Was ist ein GEAK?

Der GEAK - Abkür­zung für Gebäu­de­aus­weis der Kan­to­ne - zeigt, wie viel Ener­gie ein Gebäu­de benö­tigt. Er ermög­licht damit den Ver­gleich mit ande­ren Gebäu­den der glei­chen Nut­zungs­art. Der GEAK Plus umfasst zusätz­lich einen Bera­tungs­be­richt mit Vor­schlä­gen für pas­sen­de Sanie­rungs­mass­nah­men. Die­ser Gesamt­über­blick zeigt, wel­che Mass­nah­men die gröss­te Wir­kung im Ver­hält­nis zu Kos­ten erzie­len. Bei Neu­bau­ten dient der GEAK dazu, Pla­nungs­wer­te von Bau­pro­jek­ten dem effek­ti­ven spä­te­ren Ener­gie­ver­brauch gegen­über­zu­stel­len. In den fol­gen­den Aus­füh­run­gen geht es jeweils um den GEAK Plus.

Wann ist es sinn­voll, einen GEAK Plus zu erstellen?

Der GEAK Plus objek­ti­viert in stan­dar­di­sier­ter und von den Kan­to­nen aner­kann­ter Form den ener­ge­ti­schen Zustand und mög­li­che Mass­nah­men. Die Erstel­lung eines GEAK Plus ist ins­be­son­de­re im Hin­blick auf umfang­rei­che­re Sanie­run­gen eines Gebäu­des sinn­voll. Wenn die Gebäu­de­sa­nie­rung über das Energie-Förderprogramm finan­zi­ell unter­stützt wird, ist der GEAK Plus ab einem För­der­bei­trag von 10’000.00 Fran­ken Pflicht, aus­ser wenn eine Gesamt­sa­nie­rung nach Miner­gie erfolgt. Der GEAK muss dem För­der­ge­such bei­gelegt wer­den, damit die bean­trag­ten Mit­tel für Gebäu­de­hül­le, Hei­zung etc. bewil­ligt wer­den. Durch die­ses Vor­ge­hen wird sicher­ge­stellt, dass im Vor­feld einer umfang­rei­chen Gebäu­de­sa­nie­rung eine Ana­ly­se der Gebäu­de­sub­stanz statt­fin­det und durch­dach­te Sanie­rungs­lö­sun­gen für das Gebäu­de erar­bei­tet wer­den. Die Infor­ma­tio­nen zum ener­ge­ti­schen Zustand und mög­li­chen Mass­nah­men wer­den im GEAK in stan­dar­di­sier­ter Form erar­bei­tet. Für Fach­per­so­nen der Bau-und Immo­bi­li­en­bran­che kön­nen die­se Grund­la­gen auch in einer ande­ren Form auf­be­rei­tet wer­den und bei einer umfas­sen­den Gesamt­pla­nung kön­nen die Infor­ma­tio­nen auch ohne GEAK erar­bei­tet wer­den. Die Erstel­lung eines GEAK kann dann trotz­dem vor­teil­haft sein, wenn dies als Vor­aus­set­zung für För­der­bei­trä­ge ver­langt wird.

Wer finan­ziert einen GEAK?

Die Erstel­lungs­kos­ten des GEAK kön­nen je nach Detail­lie­rungs­grad und Auf­wand der Berech­nun­gen vari­ie­ren. Die Kos­ten eines GEAK sind vom Gebäu­de­ei­gen­tü­mer zu tra­gen. Der Kan­ton Schaff­hau­sen stellt jedoch finan­zi­el­le För­der­mit­tel für die Erstel­lung eines GEAK Plus zur Ver­fü­gung. Die­se betra­gen bei Ein-und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern 1’000.00 Fran­ken, bei Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern 1’500.00 Fran­ken und bei Hotels, Ver­wal­tungs­ge­bäu­den, Schu­len, Restau­rants 2’000.00 Fran­ken. Die Kos­ten­be­tei­li­gung des Kan­tons liegt bei maxi­mal 50%.

2. Ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen bei städ­ti­schen Liegenschaften

Als Ener­gie­stadt Gold hat für die Stadt Schaff­hau­sen der effi­zi­en­te und umwelt-schonende Umgang mit Ener­gie höchs­te Prio­ri­tät. Für einen effek­ti­ven und effi­zi­en­ten Ein­satz der Mit­tel für Gebäu­de­sa­nie­run­gen sind Grund­la­gen zu fol­gen­den zwei Punk­ten notwendig:

Wo ist eine ener­ge­ti­sche Gebäu­de­sa­nie­rung notwendig?

Bei den grös­se­ren Gebäu­den im Ver­wal­tungs­ver­mö­gen (ab 1 Mio. Fran­ken Ver­si­che­rungs­wert) wird der Gebäu­de­zu­stand regel­mäs­sig erfasst und bewer­tet. Die Aus­wer­tung erfolgt mit­tels der Soft­ware Stra­tus; damit kann der idea­le Instand­set­zungs­zeit­punkt ermit­telt wer­den. Eine wei­te­re Grund­la­ge lie­fert die Ener­gie­buch­hal­tung. Die jähr­li­chen Ver­brauchs­da­ten für Wär­me, Strom und Was­ser wer­den vom Hoch­bau­amt erfasst und aus­ge­wer­tet. Für die Aus­wer­tung sind neben den Ver­brauchs­da­ten auch die Ener­gie­be­zugs­flä­che, Nut­zungs­art, Bau­jahr und Bau­kom­ple­xi­tät mass­ge­bend. Anhand die­ser Daten wer­den die Ener­gie­kenn­zah­len errech­net und mit Bench­marks­ver­glei­chen. Dadurch ist ersicht­lich, wel­che Gebäu­de in wel­chem ener­ge­ti­schen Zustand sind und wo Hand­lungs­be­darf besteht.

Wel­che Mass­nah­men sind not­wen­dig und wel­che Wir­kung haben ver­schie­de­ne Massnahmen?

Die gesetz­li­chen Vor­ga­ben und die gene­rel­len städ­ti­schen Ziel­set­zun­gen und Stan­dards für Neu­bau­ten und Sanie­run­gen im städ­ti­schen Ein­fluss­be­reich wer­den in der Richt­li­nie Ener­gie und Bau­öko­lo­gie zusam­men­ge­fasst. Wel­che Mass­nah­men bei ein­zel­nen Gebäu­den ange­zeigt sind, wird jeweils im Ein­zel­fall geprüft. Wann immer mög­lich wird ver­sucht, ein Gebäu­de, das in einem schlech­ten bau­li­chen Zustand ist, auch ener­ge­tisch zu sanie­ren. Hier­bei erge­ben sich die sowohl wirt­schaft­lich als auch bau­tech­nisch opti­ma­len Pro­jek­te. Eine Grund­la­ge für die Ent­wick­lung sinn­vol­ler Mass­nah­men ist auch der GEAK Plus. Er zeigt die Ver­än­de­run­gen auf, die sich durch ver­schie­de­ne Sanie­rungs­mass­nah­men erge­ben wür­den. Bei­spiels­wei­se kann berech­net wer­den, wie sich durch Ein­bau neu­er Fens­ter oder einer Dach­däm­mung der Ener­gie­ver­brauch redu­ziert. Dar­über hin­aus kann berech­net wer­den, mit wel­chen Kos­ten die­se Mass­nah­men ver­bun­den sind, wie die Ener­gie­kos­ten redu­ziert wer­den und wel­che För­der­mit­tel zur Ver­fü­gung stehen.

3. GEAK für städ­ti­sche Gebäude

Gebäu­de im Verwaltungsvermögen

Dank der Erfas­sung der ein­zel­nen Gebäu­de im Ver­wal­tungs­ver­mö­gen und deren qua­li­ta­ti­ven Klas­si­fi­zie­rung ist es dem Hoch­bau­amt mög­lich, die not­wen­di­gen Mass­nah­men zu pla­nen und zeit­lich zu koor­di­nie­ren. Alle Gebäu­de­be­stand­tei­le sind in ihrem Lebens­zy­klus erfasst und die Sanie­rungs­mass­nah­men kön­nen anhand des Versicherungs- und Zeit­werts der Gebäu­de in einer finan­zi­el­len und zeit­li­chen Abfol­ge dar­ge­stellt wer­den. Steht nun eine umfas­sen­de Sanie­rung an, bei der die gebäu­de­tech­ni­schen Anla­gen oder eine Fas­sa­den­sa­nie­rung inklu­si­ve Fens­ter im Fokus ste­hen, so kommt der GEAK Plus zum Ein­satz. Dies gilt ins­be­son­de­re für Fäl­le, in denen eine Sanie­rung nach Miner­gie nicht mög­lich und ein GEAK Plus Vor­aus­set­zung für För­der­bei­trä­ge ist.

Als Bei­spiel wur­de für die Turn­hal­len­sa­nie­rung im “Kreuz­gut” ein GEAK erstellt, weil davon aus­ge­gan­gen wur­de, dass eine Miner­gie Zer­ti­fi­zie­rung nicht erreicht wer­den kann. Bei der wei­te­ren Prü­fung hat sich her­aus­ge­stellt, dass eine Zer­ti­fi­zie­rung nach Miner­gie doch mög­lich ist. So konn­ten die gesetz­li­chen Vor­ga­ben ein­ge­hal­ten wer­den und die Stadt pro­fi­tier­te von höhe­ren Förderbeiträgen.

Aktu­ell wur­den sechs GEAK Plus in Auf­trag gege­ben oder sind bereits fer­tig­ge­stellt. Aus­lö­ser war bei drei Objek­ten der bevor­ste­hen­de Ersatz der fos­si­len Hei­zungs­an­la­ge (Kiga “Bocks­riet”, Kiga “Buch­tha­len” und Kiga “Geiss­berg”), bei zwei Objek­ten eine bevor­ste­hen­de Fas­sa­den­sa­nie­rung (Kiga “Hem­men­tal” und Kiga “Son­nen­berg”) und bei einem Objekt der über­durch­schnitt­li­che Ener­gie­be­darf (Kir­che “Steig”). Dank dem GEAK Plus hat das Hoch­bau­amt einen pro­fes­sio­nel­len Bera­tungs­be­richt, der Fak­ten zur Gebäu­de­ef­fi­zi­enz, Sanie­rungs­va­ri­an­ten, Inves­ti­ti­ons­kos­ten, Ener­gie­ein­spa­run­gen, Wirt­schaft­lich­keit und mög­li­che För­der­bei­trä­ge ent­hält. Auf die­ser Grund­la­ge wer­den die Sanie­rungs­mass­nah­men ins Bud­get aufgenommen.

Gebäu­de im Finanzvermögen

Die Bewirt­schaf­tung der Immo­bi­li­en im Finanz­ver­mö­gen erfolgt gemäss gesetz­li­chem Auf­trag nach wirt­schaft­li­chen Kri­te­ri­en unter Berück­sich­ti­gung wei­te­rer gesetz­li­cher Vor­ga­ben wie zum Bei­spiel die Vor­bild­funk­ti­on der öffent­li­chen Hand bezüg­lich Ener­gie. Die Sanie­rungs­pla­nung für die Lie­gen­schaf­ten im Finanz­ver­mö­gen erfolgt durch die Spe­zia­lis­ten der Abtei­lung Immo­bi­li­en. Die­se beur­tei­len, wann ein GEAK sinn­voll ist, zum Bei­spiel, weil dies eine Vor­aus­set­zung für Bei­trä­ge des kan­to­na­len Ener­gie­för­der­pro­gramms ist.

Der GEAK lie­fert Infor­ma­tio­nen zum Nut­zen ener­ge­ti­scher Mass­nah­men und auch zu deren Kos­ten. Ent­spre­chend ist im Ein­zel­fall abzu­wä­gen, wel­che Mass­nah­men aus einer Gesamt­sicht mach­bar und sinn­voll sind. Abwei­chun­gen von den Richt­li­ni­en Ener­gie und Bau­öko­lo­gie kön­nen unter ande­rem bean­tragt wer­den, wenn eine Unver­hält­nis­mäs­sig­keit bei den zu ergrei­fen­den bau­li­chen Mass­nah­men und Kos­ten besteht (Mehr­kos­ten über den Lebens­zy­klus >20 %, ohne Berück­sich­ti­gung exter­ner Effekte).Für die Sanie­rung des “Park Casi­nos” hat der Stadt­rat beschlos­sen, einen GEAK machen zu las­sen. Ange­sichts des in den ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­ten auf­ge­stau­ten Inves­ti­ti­ons­be­darfs und unter Berück­sich­ti­gung der finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten ste­hen bei der Sanie­rung von Lie­gen­schaf­ten im Finanz­ver­mö­gen oft ande­re Fra­ge­stel­lun­gen, bei­spiels­wei­se bezüg­lich Nut­zung und Gebrauchs­taug­lich­keit, im Vor­der­grund und nicht ener­ge­ti­sche Aspekte.

4. Fazit

Mit dem Pos­tu­lat wird der Stadt­rat auf­ge­for­dert, die Ener­gie­ef­fi­zi­enz der städ­ti­schen Lie­gen­schaf­ten zu über­prü­fen und abzu­klä­ren, ob mit dem GEAK, ins­be­son­de­re für die städ­ti­schen Lie­gen­schaf­ten im Finanz­ver­mö­gen, ein umfas­sen­des Sys­tem zur Beur­tei­lung und Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz und der Unter­halts­pla­nung ein­zu­füh­ren sei. Der Stadt­rat ist sich bewusst, dass die Beur­tei­lung des Ener­gie­ver­brauchs und der Wir­kung von Sanie­rungs­mass­nah­men wich­tig ist für einen wir­kungs­vol­len und effi­zi­en­ten Ein­satz der Mit­tel für den Gebäudeunterhalt.

Als umfas­sen­des Sys­tem für die Unter­halts­pla­nung und Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz ist die Ener­gie­buch­hal­tung das rich­ti­ge Instru­ment und nicht der GEAK. Die Ener­gie­buch­hal­tung lie­fert ein Moni­to­ring der Ver­brauchs­ent­wick­lung und eine Erfolgs­kon­trol­le von Ener­gie­spar­mass­nah­men über den gesam­ten Gebäu­de­be­stand. Die Kom­mu­ni­ka­ti­on von Ver­brauchs­wer­ten ist zudem Basis für ein ener­gie­spa­ren­des Ver­hal­ten der Gebäu­de­nut­zer und um dies auf­zei­gen zu können.

Der GEAK Plus kann ein hilf­rei­ches Instru­ment sein, wenn es dar­um geht, den Ener­gie­haus­halt eines Gebäu­des anhand einer gesamt­heit­li­chen Betrach­tung öko­lo­gisch und wirt­schaft­lich zu opti­mie­ren. Wie erläu­tert, wer­den die­se bei­den Instru­men­te für die Gebäu­de im Ver­wal­tungs­ver­mö­gen bereits ein­ge­setzt, im Finanz­ver­mö­gen der GEAK Plus punktuell.

Der Stadt­rat ist bereit, das Pos­tu­lat ent­ge­gen­zu­neh­men und die Aus­wei­tung der genann­ten Instru­men­te auf die Lie­gen­schaf­ten im Finanz­ver­mö­gen zu prü­fen. Das Ergeb­nis die­ses Prü­fungs­auf­trags soll im Rah­men des Berichts zu den hän­gi­gen Motio­nen und Pos­tu­la­ten erläu­tert werden.