Stellungnahme des Stadtrates zum Postulat Georg Merz “Bessere Begehbarkeit der Fussgängerzone für Menschen mit Einschränkungen”, Sitzung des Grossen Stadtrates vom 22. Mai 2018
1. Einleitung
Bereits 2008 wurde eine Motion von Roland Schöttle mit dem Titel “Rollen statt Rütteln” eingereicht. Diese hatte zum Ziel, für Rollstuhlfahrer und für Benutzer anderer fahrbarer Gehhilfen eine Verbesserung der Lebensqualität zu erreichen. Der Antrag lautete darauf, eine Massnahmenplanung mit den erforderlichen Zielen zu erstellen und die Mittel für die Umsetzung dieser Massnahmen über das Budget zu beantragen. In der Motion wurde ein fugenloser asphaltierter Wegstreifen von 2 Metern Breite in allen mit Pflästerung versehenen Strassen der Altstadt gewünscht. Die Nutzerinnen und Nutzer sollen so in der Mobilitätseinschränkung entlastet werden.
Die Umsetzung sollte gemäss dem damaligen Vorstoss dann erfolgen, wenn bei Umbau- oder Sanierungsmassnahmen in den entsprechenden Bereichen Strassenoberflächen bearbeitet oder wieder hergestellt werden. Ergänzend dazu wurde gefordert, entsprechende Massnahmen in maximal fünf Jahresetappen im ganzen restlichen Altstadtgebiet umzusetzen. Der Stadtrat hat damals empfohlen, die Motion in ein Postulat umzuwandeln und der Grosse Stadtrat erklärte das Postulat einstimmig erheblich. Der damalige Baureferent Peter Käppler hat in der Sitzung des Grossen Stadtrates vom 5. Mai 2009 ausführlich Stellung genommen. Gerne fasse ich die damals genannten Grundsätze, die auch heute noch gültig sind, zusammen und gehe auf die Entwicklungen in den vergangenen 9 Jahren ein.
2. Gesetzliche Grundlagen
Seit 2004 ist in der Schweiz das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Mobilitätseinschränkung (Behindertengleichstellungsgesetz) in Kraft. Das Gesetz hat zum Zweck, Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. Es setzt Rahmenbedingungen, die Menschen mit Mobilitätseinschränkung erleichtern sollen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und selbstständig soziale Kontakte zu pflegen, sich aus- und fortzubilden und eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Das Gesetz betrifft auch Bauten im öffentlichen Bereich, somit auch städtische Wege, Treppen und Strassen. Der Stadtrat legt grosses Augenmerk auf die Umsetzung des Bundesgesetzes und ist bestrebt, die entsprechenden Vorgaben bei Hoch- und Tiefbauten einzuhalten.
3. Pflästerung in der Altstadt
Die Zufahrten rund um die Altstadt sind mit einem Schwarzbelag versehen, die Fussgängerzone sind gepflästert. Die Pflästerung der Altstadt hat eine lange Tradition, wie dies in vielen historischen europäischen Städten der Fall ist. Aus städtebaulicher wie aus denkmalpflegerischer Sicht wird die Altstadt und insbesondere die Fussgängerzone als durch historische Bauten geprägte Einheit betrachtet. Ganzheitliche Pflästerungen werden als passend für den Altstadtbereich betrachtet und geben ihr den typischen Charakter.
Die Pflästerung in der Altstadt zeigt ein heterogenes Bild bezüglich Grösse, Farbe, Ausführung und Oberflächenbeschaffenheit. Typisch für die Altstadt ist die rote Farbe auf den Hauptachsen Vordergasse - Vorstadt - Oberstadt -Tanne - Schwertstrasse - Löwengässchen. In den Seitengassen sind oft graue Pflastersteine anzutreffen.
Die ältesten Ausführungen der im Rahmen der Einführung der Fussgängerzone erstellten Pflästerungen sind heute rund 40 Jahre alt. Älter sind die Pflästerungen zum Beispiel auf dem Platz, im Fischergässchen oder auf einigen Trottoir-Abschnitten.
Bereits bei der Beantwortung der Motion “Rollen statt Rütteln” wurde darauf hingewiesen, dass der im Jahr 2006 in der oberen Vordergasse ausgeführte Plattenbelag mit Porphyrplatten dem Ziel der Motion entspricht. Bei der Ausführung dieses Belags wurden Erfahrungen aus vergangenen Jahren mit einbezogen, zum Beispiel, dass der mit Porphyrplatten ausgeführte Plattenbelag immer mit Tafeln verstellt wurde; deshalb wurde dieser gegen die Mitte der Strasse verschoben. Auch heute besteht das Problem noch, dass die mit einem Plattenbelag ausgeführten Streifen verstellt werden. Die Stadtpolizei steht dazu im regelmässigen Kontakten mit den Ladenbesitzern und Gastrobetreibern und korrigiert wo notwendig und möglich.
4. Arbeiten bis 2011
Der Stadtrat berichtete 2011 im Rahmen der Vorlage zu den hängigen Motionen und Postulaten über den Stand der Umsetzung des Postulates. Im Zuge von Bauarbeiten in der Altstadt wurde eine bessere Begehung für Gehbehinderte auf dem Hauptnetz des Fusswegnetzes in der Altstadt umgesetzt. Die Anordnung von Streifen mit Plattenbelag wurde an folgenden Orten fortgesetzt:
− Tunnelgässchen
− Fischergässchen
− Unterstadt
− Posthof
Weiter wurde auf Lücken und geplante Arbeiten beim Fronwagplatz, an der Vorstadt im Abschnitt Bogenstrasse sowie Vordergasse, Höhe Kronengässchen hingewiesen. Geplant war damals, die Abschnitte Vordergasse und Fronwagplatz ab 2012 etappenweise ins Budget aufzunehmen und mit einem Plattenbelag zu ergänzen. Zudem wurde auf andere, bis dahin ausschliesslich gepflästerte Strassenabschnitte im Altstadtbereich hingewiesen, die in einer weiteren Phase ebenfalls mit einem Plattenbelag versehen werden sollen. Dazu gehören der Platz, die Safrangasse, die Stadthausgasse, die Verbindung Kirchhofplatz-Vordergasse, die Goldsteinstrasse im Abschnitt Vordergasse bis Moserstrasse und die Münstergasse.
Vorgesehen war, die Umsetzung möglichst mit anderen Arbeiten zu koordinieren und sonst jeweils als Einzelmassnahme ab 2013 etappenweise zu budgetieren und auszuführen. Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Schaffhausen sehe der Stadtrat von einer sofortigen und gleichzeitigen Realisierung von Plattenbelägen ab. Angesichts der bereits erfolgten und geplanten Umsetzungsschritte hat der Stadtrat beantragt, das Postulat abzuschreiben und die weitere Umsetzung als Daueraufgabe vorzunehmen.
5. Situation heute
Nun einige Jahre später wurde eruiert, welche weiteren Schritte seither eingeleitet und umgesetzt wurden. Dabei zeigt sich, dass die 2011 angekündigten weiteren Umsetzungsschritte bisher noch nicht realisiert werden konnten. Da im Altstadtbereich nur Sanierungsarbeiten im kleinen baulichen Unterhalt durchgeführt wurden, konnten keine Anpassungen im Zuge von Gesamtsanierungen einzelner Strassenabschnitte vorgenommen werden. Auch zeigt sich, dass durch die zahlreichen personellen Wechsel im Tiefbauamt wertvolle Erfahrungen verloren gingen. Die ursprünglich vorgesehenen etappenweisen Arbeiten an weiteren Strassenabschnitten wurden nicht weiterverfolgt und es liegt noch keine Ausführungsplanung zu den entsprechenden Massnahmen vor.
Wie bereits erwähnt, ist die im Postulat Merz genannte Versperrung der bestehenden Wegplatten durch Plakatständer oder gar Tische und Stühle von Restaurants ein Dauerthema bei der Stadtpolizei. Regelmässig werden die Anrainer durch die Stadtpolizei darauf hingewiesen und auch verwarnt. Der Stadtrat kann Ihnen versichern, dass weiterhin ein waches Auge auf die Situation geworfen wird und die Freihaltung der Plattenstreifen kontrolliert und eingefordert wird. Allerdings gibt es einzelne Situationen, bei denen Unterbrüche nur durch bauliche Massnahmen vermieden werden können.
6. Weitere Massnahmen
Die Ausführungen zeigen, dass dem Stadtrat bewusst ist, dass die Situation an verschiedenen Stellen in der Altstadt noch verbessert werden muss. Neben dem Einbau von Korridoren mit flachen Steinplatten soll gemäss dem Postulenten auch geprüft werden, ob die eingebauten Steine abgeschliffen werden können, wie das beispielsweise in Stein am Rhein und Diessenhofen gemacht wird.
Grundsätzlich sollen die Verbindungen mit Plattenstreifen analog zu den bereits ausgeführten Abschnitten oder unter Verwendung von geflammten Steinen ergänzt werden. Bei Bauarbeiten in den betroffenen Gassen sollen Plattenstreifen gegen die Mitte der Strasse verschoben werden, wenn dadurch Unterbrüche, beispielsweise durch die Aussenbestuhlung von Restaurants, vermieden werden können.
Wir werden gerne auch Optimierungen durch Abschleifen von Pflastersteinen prüfen. Dabei ist zu testen, ob das maschinelle Abschleifen der bereits eingebauten Steine zu einem befriedigenden Resultat führt. Eine zu glatte Oberfläche könnte zu erhöhter Rutschgefahr führen. Zudem sollen die gewählten Lösungen auch gestalterisch überzeugen und sich in das bestehende Strassenbild einfügen.
7. Fazit
Der Stadtrat ist gerne bereit, das Postulat entgegen zu nehmen und die Begehbarkeit der Fusssängerzone für Menschen mit Einschränkungen weiter zu verbessern. Die betreffenden Fachstellen der Stadt Schaffhausen werden mit den verschiedenen Anspruchsgruppen eine Umsetzungsplanung für die folgenden Jahre ausarbeiten. Diese soll aufzeigen, wie die bereits erfolgten Massnahmen ergänzt und bestehende Mängel behoben werden können.
Für die Planung einer schrittweisen Umsetzung sollen diejenigen Abschnitte ermittelt werden, bei denen der grösste Handlungsbedarf besteht. Zudem ist aufzuzeigen, welche Massnahmen bezüglich Wirkung und Kosten vorteilhaft sind. In erster Priorität sind Verbesserungen dort umzusetzen, wo sowieso Sanierungen anstehen. Die für die Umsetzung notwendigen Gelder sollen mit dem Budgetweg beantragt werden. In diesem Sinne ist der Stadtrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen und zu prüfen, mit welchen Massnahmen die Begehbarkeit der Fussgängerzone für Menschen mit Einschränkungen weiter verbessert werden kann.