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Ent­wick­lung Klosterviertel

Ant­wor­ten des Stadt­ra­tes zur Inter­pel­la­ti­on Simon Sepan “Neu­ge­stal­tung Klos­ter­vier­tel”, Sit­zung des Gros­sen Stadt­ra­tes vom 22. August 2017

 

Der Regie­rungs­rat plant ein neu­es Polizei- und Sicher­heits­zen­trum sowie einen Neu­bau für das Strassenverkehrs- und Schiff­fahrts­amt. Die ent­spre­chen­de Vor­la­ge wird momen­tan von einer Spe­zi­al­kom­mis­si­on des Kan­tons­ra­tes bera­ten. Mit dem geplan­ten Umzug der bis­her im Klos­ter­vier­tel ange­sie­del­ten Ver­wal­tungs­stel­len stellt sich die Fra-ge, wie das Klos­ter­vier­tel zukünf­tig genutzt wird.
Der Regie­rungs­rat hat die damit ver­bun­de­nen Ent­schei­de jedoch vom Ent­scheid zu den Inves­ti­ti­ons­kre­di­ten für das Polizei- und Sicher­heits­zen­trum sowie für den Neu­bau des Strassenverkehrs- und Schiff­fahrts­am­tes ent­kop­pelt. Erst wenn die Stimm­be­völ­ke­rung den Kre­di­ten zustimmt, sol­len die Arbei­ten zur Ent­wick­lung des Klos­ter­vier­tels an die Hand genom­men werden.
Der Regie­rungs­rat infor­miert in der Vor­la­ge zu den bei­den genann­ten Inves­ti­ti­ons­kre­di­ten auch über den Stand der bis­he­ri­gen Abklä­run­gen zum Klos­ter­vier­tel und über das geplan­te wei­te­re Vor­ge­hen. Ich wer­de bei der Beant­wor­tung der ein­zel­nen Fra­gen dar­auf Bezug nehmen.

1. Wel­che Bedeu­tung misst der Stadt­rat dem Klos­ter­vier­tel hin­sicht­lich sei­nes städ­te­bau­li­chen Poten­zi­als für die Stadt Schaff­hau­sen zu? 
Das Klos­ter­vier­tel gehört zu den ältes­ten Quar­tie­ren der Alt­stadt von Schaff­hau­sen. Unmit­tel­bar angren­zend an das Klos­ter Aller­hei­li­gen wur­den die Insti­tu­tio­nen der welt­li­chen Obrig­keit wohl bewusst hier ange­ord­net. Noch heu­te bil­den die­se Anla­gen den Über­gang zu den übri­gen, bür­ger­lich gepräg­ten Wohn­quar­tie­ren der Altstadt.
Das lang­ge­zo­ge­ne, nach Süden ori­en­tier­te Geviert befin­det sich zwi­schen Rhein und der höher gele­ge­nen ursprüng­li­chen Alt­stadt. Drei abge­stuf­te, aber von­ein­an­der klar getrenn­te Innen­hö­fe sowie eine umge­ben­de geschlos­se­ne Bebau­ung bil­den die Grund­struk­tur. Ein erheb­li­cher Teil die­ser Bau­struk­tur ist denk­mal­pfle­ge­risch von Bedeutung.

Das städ­te­bau­li­che Poten­zi­al ergibt sich einer­seits aus der Umnut­zun­gen der bestehen-den, denk­mal­pfle­ge­risch geschütz­ten Bau­sub­stan­zen, ande­rer­seits aus der Mög­lich­keit, gut ein­ge­pass­te Ergän­zungs­bau­ten zu erstel­len. Die Nut­zung und Gestal­tung der gros-sen Innen­hö­fe ist eine Chan­ce, da in der Alt­stadt im Ver­gleich zu ande­ren Quar­tie­ren weni­ger Aussen- und Frei­räu­me für öffent­li­che, halb­pri­va­te oder pri­va­te Nut­zun­gen vor­han­den sind. Das Are­al zeich­net sich zudem durch sei­ne zen­tra­le Lage und die gute Erschlies­sung mit ver­schie­de­nen Ver­kehrs­mit­teln aus.

2. In wel­chem Umfang wur­de die Stadt­pla­nung in die bis­he­ri­gen Pro­zes­se einbe-zogen? Und sieht der Stadt­rat gewähr­leis­tet, dass sie in den wei­te­ren Entwick-lungsschritten in ange­mes­se­ner Wei­se ein­ge­bun­den ist?

Die Stadt­pla­nung wur­de bei der Abklä­rung ers­ter pla­ne­ri­scher Rah­men­be­din­gun­gen ein­be­zo­gen. Umfang und Schutz­wür­dig­keit der denk­mal­pfle­ge­ri­schen Bau­sub­stan­zen wur­den im Vor­feld früh fest­ge­legt. Die Stadt­pla­nung war auch invol­viert bei der Erarbei-tung der ers­ten städ­te­bau­li­chen Sze­na­ri­en und Ideen. Wei­te­re Pla­nun­gen wur­den aber nicht vor­ge­nom­men, da eine Ent­wick­lung des Klos­ter­vier­tels nur mög­lich ist, wenn die bis­he­ri­gen Nut­zun­gen ver­la­gert werden.

Wie der Regie­rungs­rat in sei­ner Vor­la­ge fest­hält, sol­len die wei­te­ren Arbei­ten direkt im Anschluss an die Volks­ent­schei­de zum Polizei- und Sicher­heits­zen­trum sowie zum Neu­bau für das Strassenverkehrs- und Schiff­fahrts­amt in Angriff genom­men wer­den - vor­aus­ge­setzt, das Volk stimmt den ent­spre­chen­den Inves­ti­ti­ons­kre­di­ten zu.

Zur Fest­le­gung der Rah­men­be­din­gun­gen für die zukünf­ti­ge Ent­wick­lung wird der Kan-ton einen Rah­men­plan erar­bei­ten. Der Regie­rungs­rat sieht bei der Erar­bei­tung des Rah­men­plans einen Mit­wir­kungs­pro­zess vor, der den Ein­be­zug der inter­es­sier­ten und betrof­fe­nen Stel­len gewährleistet.

Das Instru­ment des Rah­men­plans ist in der städ­ti­schen Bau­ord­nung ver­an­kert und wird bei der Ent­wick­lung von städ­te­bau­lich bedeu­ten­den Gebie­ten ein­ge­setzt. Die Erarbei-tung erfolgt in enger Zusam­men­ar­beit mit den betrof­fe­nen pri­va­ten oder öffent­li­chen Grund­ei­gen­tü­me­rin­nen und Grundeigentümern.
Im Rah­men­plan wer­den die Pla­nungs­zie­le und Eck­wer­te zu Nut­zun­gen, Bebauungs-strukturen, Aus­sen­räu­men sowie Grob- und Fein­erschlies­sung behör­den­ver­bind­lich festgelegt.

Die Stadt­pla­nung wird den Pro­zess zur Erar­bei­tung des Rah­men­plans für das Kloster-viertel in Abspra­che mit dem kan­to­na­len Hoch­bau­amt eng beglei­ten und die für die Alt-stadt prä­gen­den Qua­li­täts­an­for­de­run­gen sicher­stel­len. Dazu gehö­ren die städ­te­bau­li­che Ein­pas­sung der Neu­bau­struk­tur, die fach­ge­rech­te Sanie­rung his­to­ri­scher Bau­sub­stanz, die Fest­le­gung der Erschlies­sung (sowohl für den Lang­sam­ver­kehr wie für den moto­ri­sier­ten Ver­kehr), die Gestal­tung der Aus­sen­räu­me, der Über­gang zu Strassen- und Platz­räu­men und das Ein­for­dern von Nut­zun­gen im öffent­li­chen Interesse.

3. Wie gedenkt der Stadt­rat die Inter­es­sen der Stadt in den poli­ti­schen Entschei-dungsgremien und in den Ent­wick­lungs­pro­zess ein­zu­brin­gen? Gibt es ein kon-kretes Vor­ge­hen? Wenn ja, welches?

Das kon­kre­te Vor­ge­hen ist, wie bei der obi­gen Ant­wort erläu­tert, die Erar­bei­tung eines Rah­men­plans. Die Inter­es­sen der Stadt wer­den durch die Stadt­pla­nung und wei­te­re bei der Erar­bei­tung des Rah­men­plans invol­vier­te städ­ti­sche Stel­len ein­ge­bracht. Der Stadt­rat ist als Bewil­li­gungs­in­stanz für den Rah­men­plan direkt involviert.

4. In wel­chem Zusam­men­hang steht die geplan­te Ent­wick­lung des Klos­ter­vier­tels mit den Plä­nen zur Kamm­garn? Besteht dies­be­züg­lich von Sei­ten des Stadt­ra­tes eine gesamt­heit­li­che Pla­nung? Wenn ja, wie sieht die­se aus?

Die Ent­wick­lun­gen des Klos­ter­vier­tels und des Kamm­garn­are­als sind wich­tig für die Auf­wer­tung des gesam­ten Quar­tiers zwi­schen dem Rhein und dem Kern der Alt­stadt. Auch in Bezug auf die Erschlies­sung und Aus­sen­räu­me sind im Mas­ter­plan Rhein­ufer bzw. in der Vor­la­ge zur Rhein­uf­er­neu­ge­stal­tung ver­schie­de­ne Pro­jek­te auf­ge­führt, die in die­sem Bereich in einem wei­te­ren Schritt rea­li­siert wer­den sol­len, z.B. Rhein­stras­se, Klos­ter­stras­se, Münsterstrasse.
Die Gestal­tung und Ver­kehrs­füh­rung an der Klos­ter­stras­se ist ein Bei­spiel von gegensei-tigen Abhän­gig­kei­ten, die bei der Ent­wick­lung des Klos­ter­vier­tels und des Kamm-garnareals berück­sich­tigt wer­den. Es gibt aber kei­ne Gesamt­pla­nung über bei­de Areale.

5. Wie steht der Stadt­rat zu einem Kauf des Are­als durch die Stadt? Ist er bereit, dem Kan­ton ein Kauf­an­ge­bot zu unterbreiten?

Das Klos­ter­vier­tel umfasst meh­re­re Gebäu­de auf einer Flä­che von rund 8’000 m2. Ob ein­zel­ne Gebäu­de im Kon­text der angren­zen­den städ­ti­schen Lie­gen­schaf­ten für die Stadt von Inter­es­se sind, ist von den Pla­nun­gen für das gesam­te Are­al abhän­gig. Ein Kauf des gesam­ten Are­als ist für den Stadt­rat jedoch kei­ne Opti­on. Mit dem Stadt­haus­ge­viert, Kamm­garn sowie Kirch­hof­are­al hat die Stadt bereits drei gros­se eige­ne Area­le in der Alt­stadt, die sich in Ent­wick­lung befin­den und deren Poten­zia­le bes­ser genutzt wer­den sol­len. Über­dies ste­hen grös­se­re Inves­ti­tio­nen für den Erhalt und den Aus­bau der städ­ti­schen Infra­struk­tur an, wie z.B. die Sanie­rung und Ent­wick­lung der KSS, Sanie­run­gen und Erwei­te­run­gen von Schul- und Sport­an­la­gen oder die Sanie­rung der Alterszentren.

Der Stadt­rat ist mit dem Regie­rungs­rat im Gespräch zu The­men der Stadt­ent­wick­lung und der Boden­po­li­tik. Ziel dabei ist, für den Stand­ort Schaff­hau­sen opti­ma­le Lösun­gen zu fin­den, unab­hän­gig davon, wem die Lie­gen­schaft gehört. Die Stadt wird im Rah­men des oben beschrie­be­nen Ent­wick­lungs­pro­zes­ses gros­sen Wert dar­auf legen, dass das Poten­zi­al die­ses zen­tra­len Are­als opti­mal genutzt und die über­ge­ord­ne­ten öffent­li­chen Inter­es­sen berück­sich­tigt werden.

Der Kan­ton ist aber eben­so in der Ver­ant­wor­tung, sei­ne Grund­stü­cke und Lie­gen­schaf­ten best­mög­lich zu ent­wi­ckeln. Es kann des­halb nicht unser Ziel sein, dass der Kan­ton sei­ne Grund­stü­cke und Lie­gen­schaf­ten an die Stadt ver­kauft, statt sie selbst zu ent­wi­ckeln. Wenn Stadt und Kan­ton mit einer abge­stimm­ten Stra­te­gie ihre Lie­gen­schaf­ten ent­wi­ckeln, dann errei­chen wir das Opti­mum für Stadt und Kanton.