Antworten des Stadtrates zur Interpellation Simon Sepan “Neugestaltung Klosterviertel”, Sitzung des Grossen Stadtrates vom 22. August 2017
Der Regierungsrat plant ein neues Polizei- und Sicherheitszentrum sowie einen Neubau für das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt. Die entsprechende Vorlage wird momentan von einer Spezialkommission des Kantonsrates beraten. Mit dem geplanten Umzug der bisher im Klosterviertel angesiedelten Verwaltungsstellen stellt sich die Fra-ge, wie das Klosterviertel zukünftig genutzt wird.
Der Regierungsrat hat die damit verbundenen Entscheide jedoch vom Entscheid zu den Investitionskrediten für das Polizei- und Sicherheitszentrum sowie für den Neubau des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes entkoppelt. Erst wenn die Stimmbevölkerung den Krediten zustimmt, sollen die Arbeiten zur Entwicklung des Klosterviertels an die Hand genommen werden.
Der Regierungsrat informiert in der Vorlage zu den beiden genannten Investitionskrediten auch über den Stand der bisherigen Abklärungen zum Klosterviertel und über das geplante weitere Vorgehen. Ich werde bei der Beantwortung der einzelnen Fragen darauf Bezug nehmen.
1. Welche Bedeutung misst der Stadtrat dem Klosterviertel hinsichtlich seines städtebaulichen Potenzials für die Stadt Schaffhausen zu?
Das Klosterviertel gehört zu den ältesten Quartieren der Altstadt von Schaffhausen. Unmittelbar angrenzend an das Kloster Allerheiligen wurden die Institutionen der weltlichen Obrigkeit wohl bewusst hier angeordnet. Noch heute bilden diese Anlagen den Übergang zu den übrigen, bürgerlich geprägten Wohnquartieren der Altstadt.
Das langgezogene, nach Süden orientierte Geviert befindet sich zwischen Rhein und der höher gelegenen ursprünglichen Altstadt. Drei abgestufte, aber voneinander klar getrennte Innenhöfe sowie eine umgebende geschlossene Bebauung bilden die Grundstruktur. Ein erheblicher Teil dieser Baustruktur ist denkmalpflegerisch von Bedeutung.
Das städtebauliche Potenzial ergibt sich einerseits aus der Umnutzungen der bestehen-den, denkmalpflegerisch geschützten Bausubstanzen, andererseits aus der Möglichkeit, gut eingepasste Ergänzungsbauten zu erstellen. Die Nutzung und Gestaltung der gros-sen Innenhöfe ist eine Chance, da in der Altstadt im Vergleich zu anderen Quartieren weniger Aussen- und Freiräume für öffentliche, halbprivate oder private Nutzungen vorhanden sind. Das Areal zeichnet sich zudem durch seine zentrale Lage und die gute Erschliessung mit verschiedenen Verkehrsmitteln aus.
2. In welchem Umfang wurde die Stadtplanung in die bisherigen Prozesse einbe-zogen? Und sieht der Stadtrat gewährleistet, dass sie in den weiteren Entwick-lungsschritten in angemessener Weise eingebunden ist?
Die Stadtplanung wurde bei der Abklärung erster planerischer Rahmenbedingungen einbezogen. Umfang und Schutzwürdigkeit der denkmalpflegerischen Bausubstanzen wurden im Vorfeld früh festgelegt. Die Stadtplanung war auch involviert bei der Erarbei-tung der ersten städtebaulichen Szenarien und Ideen. Weitere Planungen wurden aber nicht vorgenommen, da eine Entwicklung des Klosterviertels nur möglich ist, wenn die bisherigen Nutzungen verlagert werden.
Wie der Regierungsrat in seiner Vorlage festhält, sollen die weiteren Arbeiten direkt im Anschluss an die Volksentscheide zum Polizei- und Sicherheitszentrum sowie zum Neubau für das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt in Angriff genommen werden - vorausgesetzt, das Volk stimmt den entsprechenden Investitionskrediten zu.
Zur Festlegung der Rahmenbedingungen für die zukünftige Entwicklung wird der Kan-ton einen Rahmenplan erarbeiten. Der Regierungsrat sieht bei der Erarbeitung des Rahmenplans einen Mitwirkungsprozess vor, der den Einbezug der interessierten und betroffenen Stellen gewährleistet.
Das Instrument des Rahmenplans ist in der städtischen Bauordnung verankert und wird bei der Entwicklung von städtebaulich bedeutenden Gebieten eingesetzt. Die Erarbei-tung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen privaten oder öffentlichen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern.
Im Rahmenplan werden die Planungsziele und Eckwerte zu Nutzungen, Bebauungs-strukturen, Aussenräumen sowie Grob- und Feinerschliessung behördenverbindlich festgelegt.
Die Stadtplanung wird den Prozess zur Erarbeitung des Rahmenplans für das Kloster-viertel in Absprache mit dem kantonalen Hochbauamt eng begleiten und die für die Alt-stadt prägenden Qualitätsanforderungen sicherstellen. Dazu gehören die städtebauliche Einpassung der Neubaustruktur, die fachgerechte Sanierung historischer Bausubstanz, die Festlegung der Erschliessung (sowohl für den Langsamverkehr wie für den motorisierten Verkehr), die Gestaltung der Aussenräume, der Übergang zu Strassen- und Platzräumen und das Einfordern von Nutzungen im öffentlichen Interesse.
3. Wie gedenkt der Stadtrat die Interessen der Stadt in den politischen Entschei-dungsgremien und in den Entwicklungsprozess einzubringen? Gibt es ein kon-kretes Vorgehen? Wenn ja, welches?
Das konkrete Vorgehen ist, wie bei der obigen Antwort erläutert, die Erarbeitung eines Rahmenplans. Die Interessen der Stadt werden durch die Stadtplanung und weitere bei der Erarbeitung des Rahmenplans involvierte städtische Stellen eingebracht. Der Stadtrat ist als Bewilligungsinstanz für den Rahmenplan direkt involviert.
4. In welchem Zusammenhang steht die geplante Entwicklung des Klosterviertels mit den Plänen zur Kammgarn? Besteht diesbezüglich von Seiten des Stadtrates eine gesamtheitliche Planung? Wenn ja, wie sieht diese aus?
Die Entwicklungen des Klosterviertels und des Kammgarnareals sind wichtig für die Aufwertung des gesamten Quartiers zwischen dem Rhein und dem Kern der Altstadt. Auch in Bezug auf die Erschliessung und Aussenräume sind im Masterplan Rheinufer bzw. in der Vorlage zur Rheinuferneugestaltung verschiedene Projekte aufgeführt, die in diesem Bereich in einem weiteren Schritt realisiert werden sollen, z.B. Rheinstrasse, Klosterstrasse, Münsterstrasse.
Die Gestaltung und Verkehrsführung an der Klosterstrasse ist ein Beispiel von gegensei-tigen Abhängigkeiten, die bei der Entwicklung des Klosterviertels und des Kamm-garnareals berücksichtigt werden. Es gibt aber keine Gesamtplanung über beide Areale.
5. Wie steht der Stadtrat zu einem Kauf des Areals durch die Stadt? Ist er bereit, dem Kanton ein Kaufangebot zu unterbreiten?
Das Klosterviertel umfasst mehrere Gebäude auf einer Fläche von rund 8’000 m2. Ob einzelne Gebäude im Kontext der angrenzenden städtischen Liegenschaften für die Stadt von Interesse sind, ist von den Planungen für das gesamte Areal abhängig. Ein Kauf des gesamten Areals ist für den Stadtrat jedoch keine Option. Mit dem Stadthausgeviert, Kammgarn sowie Kirchhofareal hat die Stadt bereits drei grosse eigene Areale in der Altstadt, die sich in Entwicklung befinden und deren Potenziale besser genutzt werden sollen. Überdies stehen grössere Investitionen für den Erhalt und den Ausbau der städtischen Infrastruktur an, wie z.B. die Sanierung und Entwicklung der KSS, Sanierungen und Erweiterungen von Schul- und Sportanlagen oder die Sanierung der Alterszentren.
Der Stadtrat ist mit dem Regierungsrat im Gespräch zu Themen der Stadtentwicklung und der Bodenpolitik. Ziel dabei ist, für den Standort Schaffhausen optimale Lösungen zu finden, unabhängig davon, wem die Liegenschaft gehört. Die Stadt wird im Rahmen des oben beschriebenen Entwicklungsprozesses grossen Wert darauf legen, dass das Potenzial dieses zentralen Areals optimal genutzt und die übergeordneten öffentlichen Interessen berücksichtigt werden.
Der Kanton ist aber ebenso in der Verantwortung, seine Grundstücke und Liegenschaften bestmöglich zu entwickeln. Es kann deshalb nicht unser Ziel sein, dass der Kanton seine Grundstücke und Liegenschaften an die Stadt verkauft, statt sie selbst zu entwickeln. Wenn Stadt und Kanton mit einer abgestimmten Strategie ihre Liegenschaften entwickeln, dann erreichen wir das Optimum für Stadt und Kanton.